Hallo@all,
beim Steuerbescheid für 2010 hat das Finanzamt die Kaufpreisaufteilung einer vermieteten Immobilie aus dem notariell beurkundeten Kaufvertrag nicht übernommen und selbst die Aufteilung zwischen Grundstückswert und Immobilienwert vorgenommen - natürlich zu unserem Nachteil um rund EUR 16.000,-- bzgl. AFA.
Nach meinem Anruf beim zust. FA-Sachbearbeiter war die Rückmeldung, dass sich die geänderte Aufteilung nach der amtlichen Kaufpreisaufteilung richte und es unerheblich sei, was im Kaufvertrag vereinbart sein.
Diese Begründung erscheint mir nicht plausibel, denn wozu legt der Notar diese Werte fest!?
Meine Frage an das Forum ist, ob ich eine Möglichkeit und reale Chance der Einspruchnahme gegen die FA-Festlegung habe.
Vielen Dank für Eure/Ihre Rückmeldungen und Antworten.
Viele Grüße
Dr. Motte