ESt 2009 -> Unterhalt bedürftiger Personen

  • Auf den Kontoauszügen sieht man deutlich, dass es sich bei diesem "Kindergeld"-Posten um einen Zahlungsausgang handelt. Ich denke, dass sollte ein Finanzbeamter bei der Einsicht verstehen können.
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    Ich dachte, dass man jede einzelne Unterhaltsauszahlung seperat eingeben muss. Vielleicht will ich da zu überkorrekt sein, da ich befürchte, dass sogenannte Formfehler sich negativ auswirken können.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, dass man jede einzelne Unterhaltsauszahlung seperat eingeben muss.

    Ja, und deshalb sieht das Sparbuch die von mir zuerst beschriebene Eingabeweise vor. Aber die hat Dir ja missfallen. Was denn jetzt?

  • Unterhaltsaufwendungen Ehemann:


    02.01. - 08.01. 02.01.2009 Mietzahlung Kind 250 € + Unterhalt als Kindergeld deklariert 154 € = 404 €
    09.01. - 31.01. 09.01.2009 Unterhalt bar 150€


    02.02. - 08.02. 02.02.2009 Mietzahlung Kind 250 € + Unterhalt als Kindergeld deklariert 154 € = 404 €
    09.02. - 31.02. 09.02.2009 Unterhalt bar 150€


    ..


    bis Dez


    Ich hab die gleichen obigen Unterhaltsaufwendungen für jeden Monat von Jan - Dez eingetragen.
    Wie kann ich dann z.B. Studiengebühren - gedacht für den Zeitraum April - Oktober - von 631 € gezahlt am 23.2. eintragen?


    Seh ich das richtig, dass man im Idealfall nur 640€ pro Monat anrechnen lassen kann oder kann man die jährlichen 7680€ willkürlich auf die 12 Monate verteilen?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht solltest Du Dir einmal klar machen, dass Du Deinem Kind Unterhaltszahlungen leistest. Teilweise eventuell auch im vereinfachten Zahlungsweg. Was Dein Kind mit den Unterhaltszahlungen anstellt, ist dann Einkommensverwendung.


    Ich würde es vielleicht doch einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe versuchen.