ESt 2009 -> Unterhalt bedürftiger Personen

    • Offizieller Beitrag

    WISO-Sparbuch in den Vorjahresversionen bekommt man jeweils für ein paar Euro bei Ebay. Damit sollten sich auch Deine offenen Fragen lösen lassen. Die von Dir gewünschte umfangreiche Steuerberatung darf hier im Forum nicht erfolgen. Im Übrigen lassen sich die einzelnen Fragen problemlos durch eine Recherche im Forum beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich grätsche hier niemanden ab. Nur bestätigst Du mit Deiner Registrierung auch die Forenregeln. Und da ist unter anderem aufgeführt, dass man, zur Vermeidung unnötiger Doppelposts, vor der Frageerstellung auch einmal die komfortable Suchfunktion des Forums nutzt. So viel Zeit sollte sich jeder Nutzer des Forums nehmen.

  • Wäre nett, wenn mir bei dem Rest jemand helfen könnte. Danke


    ...und genau das darf nicht sein.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Dass Du hier keine einzelnen konkreten Fragen hast, sondern im Groben eine Steuerberatung erwartest. Und die darf hier nun einmal nicht geleistet werden. Vielleicht solltest Du Dir erst einmal das Sparbuch 2006 für die Erstellung der Einkommensteuererklärung 2005 für 1€ + Versandkosten bei Ebay gönnen und Dir damit mal Grundkenntnisse im Steuerrecht aneignen. Oder schau Dir einfach die Einkommensteuererklärungsvordrucke nebst zugehöriger Erläuterungen an. Deine Startliste wird auf ein minimum schrumpfen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du hier so Frage 1-20 durchnummerierst, sieht das sehr wohl anders aus als bei den meisten anderen Threads. Und so wie Du es aufziehst, beinhaltet die Antwort eine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung.


    Um zu Deiner Schlussfrage zu kommen. Gebe ich das Stichwort Unterhalt in der erweiterten Suche ein, so bekomme ich 44 Seiten Hinweise zu in Frage kommenden Themen.

  • Hast du bergründetes finanzielles Interesse daran oder ist es die pure Freude willkürlich mir Steine in den Weg zu werfen und das zu allem Überfluss auch noch ungerechtfertigt.


    Verstehst du nicht oder willst du nicht verstehen?
    Dieses Forum behandelt Probleme mit dem Programm Wiso Steuer Sparbuch.
    Hast du Probleme mit dem Programm, so stell deine Fragen und wir helfen.
    Über jedes steuerliche Problem gibt es auch unterschiedliche Meinungen und Auffassungen über die Eintragungen ins Programm. Da helfen wir auch, aber du willst die komplette Übernahme deiner Steuererklärung durch das Forum, das darf nicht sein.
    Übrigens, wenn ich mir die Qualität deiner Fragen so anschaue, würde ich dir raten, dich ein wenig im Steuerrecht schlau zu machen.
    MfG Günter

  • Dieses Forum behandelt Probleme mit dem Programm Wiso Steuer Sparbuch.

    Jetzt ergibt eure Reaktion erst Sinn. Das muss einem auch einer sagen. :P Und ja, ich gebe zu die Forumsregeln bei der Registierung im Eifer des Gefechts nicht gelesen zu haben.
    Das eine reine Steuerberatung nicht erlaubt ist, war mir nicht bewusst.

    Übrigens, wenn ich mir die Qualität deiner Fragen so anschaue, würde ich dir raten, dich ein wenig im Steuerrecht schlau zu machen.

    Keine Sorge. Meine Denkweise ist akademischer Natur. D.h. ich vermute selbst hinter noch so einer einfachen Formulierung ein Hacken. Dafür muss man Verständnis aufbringen können. :)


    Zum Thema:
    Ich bin gerade bei ESt 2009 mittels Wiso Sparbuch 2010. Ich möchte bei Unterstützung bedürftiger Menschen in der Maske bei Zeitraum - Zeitpunkt - .. - Betrag Verschiedenes eintragen.
    Das Programm läßt aber keine zeitlichen Überschneidung zu.
    z.B.
    01.01.-31.12. Einzahlung am 23.3. .. 1500€
    01.01.-31.12. Einzahlung am 20.7. .. 1000€
    Was nun?

    • Offizieller Beitrag

    23.03.-19.07. Einzahlung am 23.3. .. 1500€
    20.07.-31.12. Einzahlung am 20.7. .. 1000€


    Steht aber auch über den Eingabefeldern erläutert.

  • Daran hab ich auch gedacht, aber dann werden die Beträge nicht rückwirkend (im ersten Fall auch bezogen auf Jan/Febr/..) berücksichtigt sondern nur anteillig.

  • Folgende Info:

    Zitat

    Wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten wird davon ausgegangen, dass diese Aufwendungen für den Zeitraum ab der Zahlung gedacht sind. Ausnahme: Wenn mit den Zahlungen Schulden getilgt werden, die durch die Bestreitung des Lebensunterhalts in den Monaten vor der Zahlung entstanden sind. In diesem Fall kann der Unterhalt auch für Zeiträume vor der Zahlung geltend gemacht werden.
    Wichtig: Wenn die Zahlungen für den Unterhalt des nächsten Jahres gedacht sind, können Sie weder im Jahr der Zahlung noch in dem Jahr, für das sie gedacht sind abgezogen werden!

    Unterhaltsaufwendungen Ehemann:
    01.01. - 31.01. 02.01.2009 Mietzahlung Kind 250 €
    01.01. - 31.01. 02.01.2009 Unterhalt als Kindergeld deklariert 154 €
    01.01. - 31.01. 09.01.2009 Unterhalt bar 150€




    Zitat

    Die Zeiträume dürfen sich nicht überschneiden
    Bitte achten Sie darauf, dass sich ein Zahlungszeitraum nicht mit einem anderen Überschneidet.

    Das soll gesetzlich möglich sein aber hier nicht "speicherbar"



    Auch bei der Ehefrau gibt es Überschneidungen:


    Unterhaltsaufwendungen Ehefrau:


    01.01. - 31.01. 15.01.2009 Krankenversicherung Kind 66.81 €
    01.01. - 31.01. 20.01.2009 Unterhalt bar 200 €



    Die Unterhaltszahlungen werden von beiden Elternteilen jeden Monat getätigt. Es gibt folglich zeitliche Überschneidungen.



    Wie kann ich das abspeichern?

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe das Problem nicht. Man muss einfach nur machen, was das Programm einem sagt.
    Unterhaltsaufwendungen Ehemann:
    02.01. - 08.01. 02.01.2009 Mietzahlung Kind 250 € + Unterhalt als Kindergeld deklariert 154 € = 404 €
    09.01. - 31.01. 09.01.2009 Unterhalt bar 150€



    Unterhaltsaufwendungen Ehefrau:
    15.01. - 19.01. 15.01.2009 Krankenversicherung Kind 66.81 €
    20.01. - 31.01. 20.01.2009 Unterhalt bar 200 €



    Warum überhaupt Kindergeld?

  • 02.01. - 08.01. 02.01.2009 Mietzahlung Kind 250 € + Unterhalt als Kindergeld deklariert 154 € = 404 €
    -> die Miete gilt für den ganzen Janaur
    Wenn man das so macht, dann stimmt das doch nicht wirklich mit dem echten Zeitraum nämlich den ganzen Januar, für den z.B. der Miet-Betrag gedacht ist, überein.
    Beide Eltern haben insgesamt mehr als die 7680€ für 2009 an das Kind Unrthalt bezahlt. Monatlich darf man im Idealfall nur 640€ anrechnen lassen.
    Das Finanzamt würde wenn ich die Zeiträume "künstlich" anlegen würde - wie oben - das doch net abnehmen, trotz Belegen.



    In den Überweiseungen ans Kind wurde es zur Sicherheit als Kindergeld deklariert, damit das Finanzamt weiß wofür das Geld gedacht ist. Es nicht mit dem gesetzlichem Kindergeld zu verwechseln.

    • Offizieller Beitrag

    In den Überweiseungen ans Kind wurde es zur Sicherheit als Kindergeld deklariert, damit das Finanzamt weiß wofür das Geld gedacht ist.


    Das sollte man in dem Fall aber dann nicht als "Kindergeld" betiteln, weil hier auch das FA Verständigungsprobleme bekommen könnte.


    Dafür gibt es doch genug andere Bezeichnungen.

    • Offizieller Beitrag

    Unterhaltsaufwendungen Ehemann:
    02.01. - 31.01. 02.01.2009 Mietzahlung Kind 250 € + Unterhalt 154 € + 09.01.2009 Unterhalt bar 150€ = 5544 €


    Unterhaltsaufwendungen Ehefrau:
    15.01. - 31.01. 15.01.2009 Krankenversicherung Kind 66.81 € + 20.01.2009 Unterhalt bar 200 € = 266,81


    Kommt doch auf dasselbe raus.