Beteiligung Waldgenossenschaft (Hauberg)

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu Einkommen und Ausgaben aus Waldgenossenschaften (speziell zu Hauberg, eine lokale Sonderform davon).
    Ich kann Rückvergütungen durch Verpachtung unter "Weitere Einkünfte und Beiligungen->Beteiligungen" eintragen (Einkunftsart §13 EStg). Kann ich auch Anschaffungs- und Notarkosten angeben und verrechnen? Wenn ja, wo?

    • Offizieller Beitrag

    Die Beteiligungseinkünfte werden ja üblicher Weise im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte durch das Betriebstättenfinanzamt festgestellt. Ich würde meine Unterlagen mal dem für die Feststellungserklärung zuständigen Steuerberater der Genossenschaft einreichen.