AN im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

  • Meine Firma beabsichtigt, AN aus Ungarn zu beschäftigen, die im Rahmen des Entsendegesetzes auf diversen Baustellen arbeiten sollen. Mir wurde mitgeteilt, dass für diese AN sowohl Krankenversicherung als auch Sozialversicherung in Ungarn bezahlt werden. Hier fällt angeblich nur die Lohnsteuer an. Wie funktioniert das aber bei der Eingabe der Stammdaten, um den Lohn berechnen zu können? Was muss ich in einem solchen Fall beachten?
    Kann mir jemand weiterhelfen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Denever,


    was unabhängig vom Herkunftsland des Arbeitnehmers gilt: Baulöhne können mit dem Programm WISO Lohn & Gehalt bzw. dem Lohnmodul des WISO Kaufmann nicht abgerechnet werden.


    Was das Inkrafttreten, besser: die Umsetzung des Entsendegesetzes nach Ablauf der Übergangszeit in Deutschland zum 1.5.2011 betrifft, gilt eigentlich das Beschäftigungslandprinzip, sofern der Arbeitgeber in Deutschalnd ansässig ist. Oder hat Ihre Firma, die ausländische Arbeitnehmer in Deutschland einsetzen will, selbst wiederum ihren Sitz im EU-Ausland (das ist sehr vereinfachend zusammengefasst)?


    Ich verweise hierzu auf folgenden Artikel:


    http://juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSRADG000411&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


    insb. die Ziffern II und VI.


    Aus welcher Quelle genau stammen Ihre Informationen? Können Sie uns diese Quelle nennen und zugänglich machen, derzufolge in Ihrem Fall (!) die Sozialabgaben im Ausland zu entrichten sind? Als Softwareanbieter sind wir gezwungen, bei faktischen gesetzlichen Neuregelungen bzw. Änderungen unsere Software anzupassen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu Beginn gerade bei komplexen und umfangreichen Sachlagen nicht alle denkbaren Rechtsfälle vollständig umgesetzt wurden. In diesem Fall ist die Mithilfe unserer Anwender hilfreich. Liegen Ihnen also weitergehende Informationen vor, sind wir für die Zurverfügungstellung und die Quellenangabe dankbar und werden ggf. unsere Programme schnellstmöglich anpassen.


    Für den Fall der Notwendigkeit der Abgabe von Sozialversicherungsbeiträgen im Ausland besteht derzeit im WISO Kaufmann bzw. in WISO Lohn & Gehalt keine Möglichkeit zur Umsetzung. Der Sachverhalt ist zwar derzeit noch in Prüfung, eine Umsetzung für diesen Fall ist aber eher unwahrscheinlich.


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel

  • Meine Informationen stammen von einer Firma, die i.R. des Entsendegesetzes AN in Deutschland beschäftigt. Ich habe die diesbezüglichen Abrechnungen vorliegen, in denen die Sozialversicherungsbeiträge und der Minimallohn in Ungarn als Nettoabzüge enthalten sind.
    Von einer ungarischen Webseite, die zukünftige AN in Deutschland unterstützen will, habe ich dieselben Informationen über die Art und Weise der Abrechnung:
    Minimallohn in Ungarn muss weiter gezahlt werden
    Sozialversicherung usw. wird in Ungarn entrichtet
    Berechnung des hiesigen Lohnes berücksichtigt die in Ungarn gezahlten Abgaben durch Abzug vom Nettolohn


    Meine Rückfragen bei hiesigen Krankenkassen haben leider ergeben, dass die Herrschaften völlig ratlos angesichts meiner Fragen waren.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Denever,


    meines Wissens nach, und ich betone, dass es sich hier um meinen "privaten" Wissensstand handelt, gibt es folgende Möglichkeiten:


    - Ein EU-Bürger bspw. aus Ungarn kommt nach Deutschland und lässt sich von einer deutschen Firma anstellen => lex loci laboris, die Abgaben werden in Deutschland bezahlt, also im Grunde alles "ganz normal", daher auch keine speziellen Auswirkungen im WISO Kaufmann (bzw. WISO Lohn & Gehalt).


    - Das eigentlich Interessante am Entsendegesetz liegt dagegen in folgendem Fall: Eine Firma mit Sitz in Ungarn beschäftigt einen Ungarn als Arbeitnehmer und entsendet ihn zur Arbeit nach Deutschland. Dann darf sie ihn zu ungarischen Löhnen bezahlen und zahlt die Abgaben für diese Person auch in Ungarn. Da WISO Kaufmann für ungarische Firmen nicht geeignet ist, ist auch dieser Fall hier nicht relevant.


    - Die dritte Möglichkeit: Eine Firma in Ungarn beschäftigt ungarische Arbeitnehmer. Ein deutsches Unternehmen wendet sich an dieses ungarische Unternehmen, um Arbeitnehmer quasi als Leiharbeiter in Deutschland einzusetzen. In der Tat könnten dann die ungarischen Arbeitskräfte zu ungarischen Tarifen bezahlt werden. Die Abgaben würden in Ungarn bezahlt. ABER: Als deutsche Firma zahlen Sie nicht direkt die ungarischen Sozialabgaben. Statt dessen erhalten Sie von der ungarischen Firma eine Rechnung über einen kompletten Betrag (z.B. 10 ungarische Arbeitskräfte haben je 20 Tage in Deutschland gearbeitet macht insgesamt die Summe x). Den bezahlen Sie an die ungarische Firma. Da die Arbeitnehmer ja weiterhin bei der ungarischen Firma angestellt sind, zahlt die auch weiterhin die Sozialabgaben. Sie bezahlen, wie bei Leiharbeitern, nur die zur Verfügung gestellte Dienstleistung/Arbeitskraft, ohne selbst Arbeitgeber der Arbeitskräfte zu werden. Daraus ergibt sich im WISO Kaufmann keine Notwendigkeit zur direkten Verbuchung der Sozialabgaben. Statt dessen muss die in Anspruch genommene Dienstleistung (quasi Leiharbeit) bezahlt und entsprechend verbucht werden.



    So stellt sich mir zumindest nach meinen bisherigen Recherchen der Sachverhalt dar. Falls hier andere User tiefer im Thema sind und weitere oder auch andere Informationen haben, bin ich daher für weitere Hinweise dankbar!


    Mit freundlichem Gruß


    C. Diel