Bei EU Rechnungen wird die Umsatzsteuer-Voranmeldung falsch

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit Rechnungen für Kunden in der EU.
    Zunächst hatte ich das Problem, dass meine Rechnungen zwar mit 0% Umsatzsteuer richtig ausgestellt waren,
    aber die Banküberweisungen ihnen nicht richtig zugeordnet waren. Rechnungen erschienen unbezahlt obwohl sie auf dem
    Bankkonto eingegangen waren. Das konnte ich (nach Nachfrage) lösen, indem
    in den Rechnungen im Erweitert Reiter bei den "Abweichenden Erlöskonten" jeweils
    "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen,
    für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet":

    ausgewählt habe und dann die Banküberweisung als Zahlung vom Kunden mit manueller Auswahl der Rechnung zuordnen konnte.


    Jetzt passiert der Erstellung meiner Umsatzsteuer Voranmeldung aber etwas ganz falsches.
    Ich will die UStVA für das Quartal 1 aus den Buchungen erstellen lassen. Dabei kommt ein völlig falscher Betrag in dem UStVa Formular raus.
    Dieses steht dort in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen". Wenn ich auf Details neben dem Betrag klicke werden mir völlig unnachvollziehbare
    Buchungen aus denen der Betrag ermittelt wurde angezeigt. Und zwar werden die 3 für das Quartal relevanten Eingänge unter gebucht auf als
    "8195: Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. §19 Abs 1 UStG" angezeigt. Ich habe sicher nirgendwo eingestellt das ich Kleinunternehmer sei!
    Und 2 weitere Eingänge die erst NACH dem 1 Quartal eingingen, werden Trotzdem einberechnet als gebucht auf: "10000: Debitorenkonto"
    Dazu werden die Beträge auch noch zu einer mir nicht nachvollziehbaren negativen Zahl verrechnet.
    Screenshot des Popups welches kommt, wenn man im UstVA formular neben der falschen Zahl auf Details klickt habe ich angehängt.
    Eine weitere Sache ist mir aufgefallen: WEnn ich in der Rechnung "Abweichenden Erlöskonten" wieder ändern möchte ist das dropdown zunächst leer
    (also der alte Eintrag verschwunden) und die Auswahl existiert nicht mehr: "Erlöse aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen,
    für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet":



    Kann mir jemand erklären was ich falsch mache oder was da los ist?


    Vielen Dank für eine schnelle Antwort - Stephan

  • Hallo szhh,


    es freut mich, dass sich inzwischen immer mehr leute hier ein Problem haben (sorry, wenn ich mich über Probleme anderer Leute freue, aber "geteiltes Leid ist halbes Leid". Ich habe seit Ende letzten Jahres ein support Ticket offen, dass in eine Ähnliche Richtung geht. Es gibt inzwischen ein paar Einträge im Forum die auch in die gleiche Richtung laufen. Allerdings ist die Bedienung von MB hier nicht ganz einfach, und da spielen ein paar Effekte rein, dass es relativ schwer ist hier auf die schnelle eine sinnvolle Antwort zu geben (deshalb versuche ich auch gar nicht erst das genau nachzuvollziehen).
    ==> Ticket beim Support einreichen, dass hier das Thema "Rechnungen im EU Raum richtig verbuchen" eine höhere Prio bekommt ..


    Gruss


    Hermann

  • Hallo szhh und ruckb,


    Ich habe ein ähnliches Problem und diesen Thread über die Suchfunktion gefunden.
    Habe eine Rechnung geschrieben an NL-Unternehmer. Rechnung hat das Erlöskonto für Reverse Charge. Alles schön und gut.


    Jetzt ist die Zahlung gekommen und wurde automatisch der Rechnung zugeordnet.
    Wenn ich jetzt die USt-VA mache für den Monat April, steht bei Posten 21 (Seite 1 unten), wo es hingehört, gar nichts!
    Der Rechnungsbetrag ist auch nirgendwo anders zu finden. Übrigens ist der Betrag wohl zu sehen bei der zusammenfassenden Meldung für das Quartal!


    Was mache ich jetzt am besten?

  • HI dlynen,


    Ticket einreichen und warten :(
    Sorry, kann auch nicht mehr sagen.
    Wobei (nach meinem beschränkten Verständnis) zwar nicht alles in der UST-Voranmeldung eingetragen wird, aber trotzdem das Endergebnis stimmen sollte (weil Reverse Charge eben heisst, dass weder UST abgeführt, noch angerechnet wird). Aber nagle mich darau mal nicht fest ..


    Gruss


    Hermann

  • EU-/Drittland-Rechnungen sind auch bei der Istbesteuerung bereits beim Versandt/Erstellung und nicht erst beim Zahlungseingang in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben. In der EÜR ist die Rechnung als Betriebseinnahme allerdings erst mit dem Zahlungseingang aufzunehmen. Diesem besonderen Umstand dürften auch die von ruckb geschilderten Probleme geschuldet sein.

  • Danke für den Tipp!


    Das heißt dass ich den "fehlenden" Betrag einfach selber in der USt-Voranmeldung angeben muss/kann?
    Oder ich müsste die vom Vormonat berichtigen, aber da es im Prinzip keine steuerlichen Konsequenzen hat, würde ich das nicht unbedingt vorziehen.


    Übrigens müsste ich dann aber doch in der Voranmeldung vom Vormonat (also in dem Fall März) den Betrag sehen? Weil ganz verschwunden kann er ja nicht sein. Und da ist er auch nicht.