Ich habe eine Rechnung meines Anwalts erhalten.
Da mein Gegner nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, hat er an meinen Anwalt nur den Nettobetrag zu zahlen.
Meine Rechnung beschränkt sich lediglich auf den Umsatzsteuerbetrag von 110 EUR, die ich an meinen Anwalt überwiesen habe.
Nur - wie verbuche ich die (reine) Umsatzsteuerzahlung nun am Besten?
(Mein Büro, SKR 03, EÜRler)