Warum keine automatische Kinderzuordnung bei der Riester-Rente?

  • Hallo,
    folgender Fall:
    Ehepaar mit 1 Kind, geboren in 2008, leibliches Kind des Vaters, Stiefkind der Mutter.
    Beide Elternteile haben eine Riester-Rente.
    Vergißt man nun einen Eintrag bei den Angaben zur Ermittlung der Kinderzulage zu machen, erhält man unter Umständen eine falsche Steuerberechnung, da WISO die Riester-Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt, tatsächlich aber aufgrund der ab 2008 deutlich gestiegenen Kinderzulage der Zulagenanspruch günstiger ist.


    Warum trägt WISO das Kind nicht bereits in den Dialog "geboren ab 2008" ein? Das Geburtsdatum des Kindes ist doch in den persönlichen Daten erfasst.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    folgender Fall:
    Ehepaar mit 1 Kind, geboren in 2008, leibliches Kind des Vaters, Stiefkind der Mutter.
    Beide Elternteile haben eine Riester-Rente.
    Vergißt man nun einen Eintrag bei den Angaben zur Ermittlung der Kinderzulage zu machen, erhält man unter Umständen eine falsche Steuerberechnung, da WISO die Riester-Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt, tatsächlich aber aufgrund der ab 2008 deutlich gestiegenen Kinderzulage der Zulagenanspruch günstiger ist.


    Warum trägt WISO das Kind nicht bereits in den Dialog "geboren ab 2008" ein? Das Geburtsdatum des Kindes ist doch in den persönlichen Daten erfasst.


    Ich schicke das mal an unseren Kontakt bei Buhl.
    Dies hier ist ein Forum User to User, wo der Buhl Support selten reinschaut.


    Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Riester das Kind dem Kindergeld-Empfänger zugeordnet ist.
    Dies ist bei Patchwork-Familien meist die Mutter.
    Daher wohl keine automatische Zuordnung.


    Aber das ist jetzt nur eine Vermutung von mir.

  • Es würde ja genügen, wenn das Kind in den Dialog "geboren ab 2008" eingetragen wird und WISO dann mit der € 300 Kinderzulage rechnet.
    Die Zuordnung Vater oder Mutter ändert in dem vorliegenden Fall, in dem beide Elternteile riestern, ohnehin nichts an der Steuerberechnung.

    Grüße


    Christian

    Lohnsteuerhilfe - Beratungsstellenleiter

    • Offizieller Beitrag

    Es würde ja genügen, wenn das Kind in den Dialog "geboren ab 2008" eingetragen wird und WISO dann mit der € 300 Kinderzulage rechnet.
    Die Zuordnung Vater oder Mutter ändert in dem vorliegenden Fall, in dem beide Elternteile riestern, ohnehin nichts an der Steuerberechnung.


    "Bei Ehepaaren wird das Geld grundsätzlich auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Väter erhalten die Zulage nur dann, wenn beide Partner das gemeinsam beantragen. Ein solcher Antrag ist zudem stets auf ein Jahr befristet und muss deshalb jeweils neu gestellt werden. Innerhalb des Beitragsjahres kann er aber auch nicht widerrufen werden. Leben die Eltern getrennt, gelten folgende Regelungen: Wer das Kindergeld bekommt, dem steht auch die Kinderzulage zu. Bei einer Anspruchskonkurrenz bezüglich des Kindergeldes erfolgt die Überweisung an den Berechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt. Wenn das Kind den Haushalt wechselt und beide Elternteile innerhalb eines Jahres zeitversetzt Kindergeld ausbezahlt bekommen, ist ebenfalls keine doppelte Berücksichtigung möglich: Die Zulage erhält dann derjenige, der in dem betreffenden Jahr die erste Kindergeldrate erhalten hat."


    Ich denke, dass die fett markierten Stellen ausschlaggebend sind.