Anwendung §34 (1) – außerordentliche Einkünfte

  • Hallo zusammen,
    vor einigen Jahren habe ich einen Bauernhof (2 Scheunen als Betriebsvermögen, 1 Wohnhaus als Privatvermögen) samt mehrerer Landstücke (Betriebsvermögen) geerbt. Nun plane ich, den Hof sowie ein Landstück zu verkaufen. Derzeit schreibe ich meine Dissertation und arbeite nur als Teilzeitkraft und habe daher sehr geringe Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Steuerliches Einkommen wahrscheinlich 0 EUR durch diverse Kostenabzüge).


    Wenn ich nun den Hof verkaufe und ein Landstück verkaufe, wird dieses Einkommen (also nur das Betriebsvermögen/Ergebnis der Gewinnfeststellung) dann automatisch als außerordentliche Einkunft nach §34 (1) versteuert?


    Oder muss ich für die Anwendung des §34 (1) eine Betriebsaufgabe erklären (was bedeuten würde, dass auch die nicht verkauften Landstücke als Entnahmen in den Gewinnfeststellungsbescheid einfließen würden und den steuerlichen Gewinn somit deutlich erhöhen würden)?


    Nach §14 i.V.m §34 (2) lese ich, dass auch eine Veräußerung Teilbetrieb / Anteil an Betriebsvermögen ausreicht um die Versteuerung nach §34 (1) zu ermöglichen, ganz sicher bin ich mir aber nicht.
    Danke für alle Antworten.