Hallo,
ich nutze jetzt schon seit vielen Jahren WISO zur Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung. Bis jetzt hat - bis auf geringfügige Abweichungen -auch immer alles gepasst. Nun allerdings kam es doch zu erheblichen Differenzen, die ich mir so nicht erklären kann. Zur Situation: Ich habe einen 2002 geboren Sohn der seit der Trennung im Jahr 2008 ständig im Haushalt der Kindsmutter lebt. Auf meiner Steuerkarte ist ein halber Kinderfreibetrag eingetragen. Kindergeld erhalte ich nicht. In der Steuererklärung von 2010 wird nun vom Finanzamt ein Betrag von 1.104€ (Kindergeld für meinen Sohn)zu meiner Steuer hinzuberechnet. Da dies in den Jahren 2008 und 2009 nicht der Fall war und es auch zu keinerlei nenneswerten Veränderungen kam, habe ich Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Heute wurde mir durch das Finanzamt schriftlich mitgeteilt, dass man sich dabei auf §31 und 32 EStg beruft und mir nahegelegt meinen Einspruch zu überdenken. wie schon geschrieben, ich selbst erhalte überhaupt kein Kindergeld, im Gegenteil ich zahle monatlichen Unterhalt für meinen Sohn. Ich habe auch schon ein wenig mit den Angaben in WISO experimentiert aber eine solche Kombination wie die des Finanzamtes konnte ich zu keinem Zeitpunkt erzielen. Nun ist guter Rat teuer, handelt es sich um einen Irrtum seitens des Finanzamtes oder einen Fehler der Software
Vielen Dank im Vorraus für ihre Mühe
Frank Niedworok