Einkünfte aus selbständiger Arbeit - falsche Berechnung beim WISO-Sparbuch?

  • Hallo zusammen,
    beim Vergleich zwischen Wiso-Berechnung und tatsächlicher Erstattung durch das Finanzamt wurde deutlich, dass das Finanzamt und Wiso die Beiträge für Einkünfte aus selbständiger Arbeit anders aufführen und berücksichtigen. Beim Ausdruck des Steuerbescheides im Wiso-Programm taucht diese Rubrik überhaupt nicht auf, im amtlichen Bescheid schon und so kommt es zu großen Differenzen in der Summe des zu versteuernden Einkommens: Folge: die von Wiso berechneten Erstattungsbeträge sind zu hoch und wecken falsche Erwartungen. Frage: wo gebe ich dann die Beträge für Einkünfte (Bsp. als Übungsleiter oder Erwachsenenbildner)ein, damit Wiso richtig rechnet??? Wenn es da nix gibt, wäre das ein deutlicher "Punktabzug" für die sonst so hochgelobt Software.
    Danke für erhellende Antworten. Gruß Steppi

    • Offizieller Beitrag

    Bevor Du hier groß meckerst, solltest Du erst einmal die Suchfunktion Deines Programms nutzen und unter dem Stichwort Übungsleiter oder Übungsleiterfreibetrag suchen. Dann kommst Du automatisch zu den nebenberuflichen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, bei denen auch die Einkünfte aus Tätigkeiten i.S. § 3 Nr. 26 und 26a EStG aufgeführt sind.

  • Ob Du es glaubst oder nicht: ich habe alle notwendigen Angaben in den richtigen Rubriken gemacht, denn ich arbeite nicht das erste Mal mit der Software. Aber dennoch tauchen die angegebenen EInkünfte beim "Wiso-Steuerbescheid" nicht auf. Daher bleibt die Frage: gibt es noch weitere Eingabefelder? Insofern ist das kein großes Meckern, sondern m.E. eine berechtigte Frage, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Aber dennoch tauchen die angegebenen EInkünfte beim "Wiso-Steuerbescheid" nicht auf.

    Aber nur, wenn diese Einkünfte nicht mehr als 2.100€ betragen haben.


    Was steht denn in der Zeile 36 Deiner Anlage S?


    Vielleicht hat das FA Deine Einkünfte ja nicht als nebenberufliche Einkünfte i.S.d. Vorschrift/en angesehen. Sei es versehentlich oder beabsichtigt. Nicht jede "Nebentätigkeit" ist auch i.S.d. Vorschrift/en begünstigt. Was sagen denn die Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid diesbezüglich? Im Zweifel würde ich da schnellstens mit dem FA Kontakt aufnehmen und ggf. fristwahrend schriftlich Einspruch einlegen..


    Du hast ja leider nichts zur Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit und bei welcher Institution diese ausgeübt wird gesagt ("Bsp. als ..."). So kann man dir dann auch leider nichts genaues sagen. Aber ein Blick in die maßgebliche/n gesetzliche/n Vorschrift/en sollte Dir auch weiterhelfen.