Umsatzsteuererklärung und Umsatzsteuerabrechnung

  • Ich hänge mich mal auch da dran, weil es genau zum Thema passt.


    Ich dachte eigentlich, mit meiner Steuererklärung, in der ich sämtliche Angaben machte:
    - Vorsteuern (Rechnungen für die Erstellung der PV-Anlage)
    - zugehörige Erstattung vom Finanzamt (hebt sich also komplett auf)


    - Von EON gezahlte Umsatzsteuer
    - An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
    wäre die Sache erledigt.


    Nun habe ich mir das Formular Umsatzsteuererklärung angesehen. Da werde ich nicht schlau daraus.
    Einerseits finde ich nicht die Gegenrechnung aus der Umsatzsteuer für den von mir gelieferten Strom mit der vom Finanzamt abgebuchten Unsatzsteuer entsprechend der monatlichen Voranmeldung. Entweder habe ich Tomaten auf den Augen, oder es gibt tatsächlich keine Zeile, wo ich den bereits an das FA gezahlten Betrag eintragen kann. Ebenso finde ich nicht die Zeile, wo ich die vom FA erstattete Vorsteuer eintragen kann.


    Dann gibt es noch den Versatz um einen Monat am Jahresende. Da hat man im Dezember die Umsatzsteuer von EON erhalten, diese aber erst im Januar und zwar über 10 Tage nach Jahreswechsel an das Finanzamt bezahlt, also nicht mehr für das alte Jahr gültig..
    Wenn jetzt die Umsatzsteuerjahresmeldung dies ausgleicht, hat man diese Umsatzsteuer doppelt bezahlt, was dann erst wieder am Ende des Jahres mit der nächsten Erklärung ausgeglichen werden kann.


    epws

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: hat nichts mit dem Thread wo er angehängt wurde zu tun, außer dass es um eine PV und USt geht

  • Da werde ich nicht schlau daraus.


    ...aus diesem Grunde gibt es Steuerberater, die das ganz schnell für dich erledigen.
    MfG Günter

  • Sorry, bei einem Umsatzsteuerjahresaufkommen von 188.- möchte ich es mir verkneifen, einen Steuerberater aufzusuchen.
    Mit dieser Antwort könnte man zudem gleich die Berechtigung dieses Forums in Frage stellen :(


    Bisher habe ich meine Steuererklärung immer noch selber hinbekommen, auch mit der PV-Anlage als Gewerbe war es nun kein Problem.
    Bis auf die Kleinigkeit, dass mir das Wiso-Steuersparbuch verweigerte, die Sonderabschreibung erst nach dem 5. Jahr vom Restbuchwert abzuziehen. Aber dafür habe ich ja einen anderen Thread aufgemacht.


    Nur das Formular der Jahreserklärung hat mich jetzt zum Grübeln gebracht.


    epws

  • Nur das Formular der Jahreserklärung hat mich jetzt zum Grübeln gebracht.


    Was es da zu grübeln gibt, musst du mal genauer erklären.
    Du hast doch deine EÜR gemacht, dann hast du die Beträge Umsatzsteuer, Vorsteuer und evtl. geleistete Vorauszahlungen.
    Diese trägst du ins Formular ein und fertig, das war*s.
    MfG Günter

  • Die Beträge sind mir klar, darum geht es nicht, sondern wie trage ich sie ein?


    Ich habe mir einfach mal das zugehörige Formular Umsatzsteuererklärung heruntergeladen und ausgedruckt.
    Auf der Seite mit der "Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer" finde ich wie gesagt nicht die Zeile für bereits erstattete Vorsteuer und auch bei den bereits abgebuchten Beträgen laut monatlicher Voranmeldung habe ich meine Zweifel.
    Soll Letzteres vielleicht das "Vorauszahlungssoll 2010" sein? Unter "Vorauszahlung" verstehe ich üblicher Weise etwas anderes als vom Betrag her bereits endgültig vorliegende Zahlungen.


    Zwischenzeitlich hat mir auch Google weitergeholfen, was das Dezemberproblem angeht. Offensichtlich wird in der EÜR die Zahlung entsprechend Voranmeldung für Dezember erst im neuen Jahr verbucht (da nach 10. 1. erfolgt), in der Umsatzsteuererklärung wird der Betrag aber noch für das alte Jahr herangezogen.


    epws

  • sondern wie trage ich sie ein?


    Im WISO-SteuerSparbuch in den entsprechenden Eingabemasken, oder in der Formularansicht dirkt in die Zeilen 33, 62 und 108.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Zwischenzeitlich hat mir auch Google weitergeholfen, was das Dezemberproblem angeht. Offensichtlich wird in der EÜR die Zahlung entsprechend Voranmeldung für Dezember erst im neuen Jahr verbucht (da nach 10. 1. erfolgt), in der Umsatzsteuererklärung wird der Betrag aber noch für das alte Jahr herangezogen.

    Das hättest Du auch problemlos über die Suchfunktion hier im Forum finden und lösen können.

  • Jetzt bin ich's doch nochmal. Ich hoffe, die Nachfrage geht noch, trotz "erledigt".


    Die 33 und 62 waren mir vorher schon klar.
    Dass die 108 als die Zeile für die auf Grund der Voranmeldungen abgebuchte Umsatzsteuer dient, hat sich jetzt geklärt.


    Aber ich habe jetzt eine Gesamtbilanz von gut 2000.- zu meinen Gunsten, weil die Vorsteuer drinsteht, aber nirgends, dass ich die Beträge schon lange vom Finanzamt erstattet bekam. Gibt es dafür keinen Eintrag, bzw. nimmt das FA diese Erklärung mit dem Guthaben an und zieht intern das ab, was mir bereis überwiesen wurde?


    Oder soll ich jegliche Vorsteuer, die bereits erstattet wurde, gleich ganz aus dem Formular rauslassen? Wäre aber auch nicht richtig, weil diese Beträge ja geflossen sind.


    epws

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt bin ich's doch nochmal. Ich hoffe, die Nachfrage geht noch, trotz "erledigt".

    Dann stellt man das Thema wieder auf unerledigt.

    Aber ich habe jetzt eine Gesamtbilanz von gut 2000.- zu meinen Gunsten, weil die Vorsteuer drinsteht, aber nirgends, dass ich die Beträge schon lange vom Finanzamt erstattet bekam.

    Auch das ist im Sparbuch geregelt und zu machen. Kannst Du aber auch problemlos über die Suchfunktion finden. Wurde mehrfach erläutert, sogar mit Screen.

  • Aber ich habe jetzt eine Gesamtbilanz von gut 2000.- zu meinen Gunsten, weil die Vorsteuer drinsteht, aber nirgends, dass ich die Beträge schon lange vom Finanzamt erstattet bekam.


    ...und was steht in Zeile 108 :?:
    Willst du uns veräppeln ?
    MfG Gpnter

  • ...und was steht in Zeile 108 :?:
    Willst du uns veräppeln ?

    Da steht bis auf ein paar Cent genau der Betrag, den ich auch als Umsatzsteuer von EON erhalten habe! Also der Betrag, der von mir an das Finanzamt ging.
    Ich kann da mit keinem Wort erkennen, dass hier auch eine Vorsteuererstattung reingehören sollte, also wird nach meiner Erkenntnis in 108 nur die unter 33 eingetragene erhaltene Umsatzsteuer aus Lieferungen kompensiert.
    Auch unter der direkten Hilfe im Steuersparbuch wird unter 108 mit keinem Wort die Vorsteuererstattung erwähnt, die man ggf. hier eintragen sollte.


    Es ist übrigens auch nicht so, dass ich die Suche nicht bemüht habe. Ich habe ungefähr 50 Beiträge durchgewühlt, bis ich aufgegeben hatte. Suche ist recht und schön, aber wenn man die Begriffskombinationen nicht genau trifft, oft nicht von Erfolg gekrönt.


    epws

    • Offizieller Beitrag

    Da steht bis auf ein paar Cent genau der Betrag, den ich auch als Umsatzsteuer von EON erhalten habe! Also der Betrag, der von mir an das Finanzamt ging.

    Nein, in diesem Fall wahrscheinlich genauer "der Betrag, den Du vorangemeldet hast".

    Ich kann da mit keinem Wort erkennen, dass hier auch eine Vorsteuererstattung reingehören sollte, also wird nach meiner Erkenntnis in 108 nur die unter 33 eingetragene erhaltene Umsatzsteuer aus Lieferungen kompensiert.

    Das ist das von Dir vorangemeldete Vorauszahlungs-Soll.

    Auch unter der direkten Hilfe im Steuersparbuch wird unter 108 mit keinem Wort die Vorsteuererstattung erwähnt, die man ggf. hier eintragen sollte.

    Was meinst Du wohl wie sich dieser Betrag errechnet?

    Es ist übrigens auch nicht so, dass ich die Suche nicht bemüht habe. Ich habe ungefähr 50 Beiträge durchgewühlt, bis ich aufgegeben hatte. Suche ist recht und schön, aber wenn man die Begriffskombinationen nicht genau trifft, oft nicht von Erfolg gekrönt.

    Probier es doch einfach mit Umsatzsteuer und Jahreserklärung.


    Für die grundlegendsten Sachen keine Geduld haben, hinsichtlich AfA etc. aber das Letzte rausholen wollen und mit Hinweis auf unterschiedliche Rechtsauffassung ohne professionelle Steuerberatung herumeiern. :thumbdown:

  • Probier es doch einfach mit Umsatzsteuer und Jahreserklärung.


    Für die grundlegendsten Sachen keine Geduld haben, hinsichtlich AfA etc. aber das Letzte rausholen wollen und mit Hinweis auf unterschiedliche Rechtsauffassung ohne professionelle Steuerberatung herumeiern. :thumbdown:

    Sorry, dass in meinen Suchbegriffen auch "Vorsteuer" drin war :(


    Wenn jetzt in den Hilfen bei der betreffenden Stelle ellenlang ein Erklärungsversuch gestartet wird, ohne auch nur das Wort Vorsteuer bzw. Vorsteuererstattung zu verwenden, hat man wohl nicht die verständlichste Art gewählt. Oder darf man nicht einmal auf dem Schlauch stehen?


    Und genau wegen dieses Problems bei ca. 200 EUR Umsatzsteueraufkommen (die Vorsteuer gibt es ja nur einmalig, bzw. vielleicht wieder bei Reparaturen wie neuen Wechselrichter) soll ich zum Steuerberater gehen?


    Danke auch für den Hinweis, das Letzte bei der Afa rausholen zu wollen. Wenn du nur noch 3 Jahre im hohen Steuerbereich sein würdest, weil danach die Altersteilzeit beginnt, würdest du auch versuchen, die Abschreibung so schnell wie möglich abzuhandeln. Und wenn du meinen Thread bezüglich der Afa gelesen hast, da geht es keinerlei um einen steuerlichen Beratungswunsch, sondern um die Frage, ob man die vom Steuersparbuch generierte Abschreibungstabelle irgendwie so verbiegen kann, dass sie nicht automatisch und sofort die Sonderabschreibung abzieht. Dann muss ich mir halt die angepassten Tabellen selbst erstellen, ich reiche ohnehin nicht elektronisch ein.


    Selten so "freundlich" in einem Forum aufgenommen worden...


    epws

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, dass in meinen Suchbegriffen auch "Vorsteuer" drin war

    Nur war derBegriff für das Gesuchte eben verkehrt. Dir ging es um die Anrechnung der vorangemeldeten Beträge. Und da kann der Betrag laut Zeile 108 eigentlich nur den erklärten Vorsteuerbeträgen entsprechen, wenn Du keine Umsätze vorangemeldet hast. Was allerdings bei einer PV-Anlage ziemlich ungewöhnlich wäre.

    Und wenn du meinen Thread bezüglich der Afa gelesen hast, da geht es keinerlei um einen steuerlichen Beratungswunsch, sondern um die Frage, ob man die vom Steuersparbuch generierte Abschreibungstabelle irgendwie so verbiegen kann, dass sie nicht automatisch und sofort die Sonderabschreibung abzieht.

    Und das Programm lässt das zu, was nach geltender Rechtslage machbar ist. Alles andere muss man irgendwie manuell "hinbekommen".

    Selten so "freundlich" in einem Forum aufgenommen worden...

    Warum. Dir wurde von verschiedener Seite schnell und zielführend Hilfestellung geleistet. Nur erwarten wir hier von jemadem, der seine Steuererklärung meint selber erstellen zu müssen auch Mitarbeit (siehe Forenregeln zur Nutzung der Suchfunktion). Wir machen das in unserer Freizeit und müssen selber auch schon mal suchen. Dann kann man das von Fragestellern auch erwarten.

  • Warum. Dir wurde von verschiedener Seite schnell und zielführend Hilfestellung geleistet. Nur erwarten wir hier von jemadem, der seine Steuererklärung meint selber erstellen zu müssen auch Mitarbeit (siehe Forenregeln zur Nutzung der Suchfunktion). Wir machen das in unserer Freizeit und müssen selber auch schon mal suchen. Dann kann man das von Fragestellern auch erwarten.

    Naja, "veräppeln" und :thumbdown: waren ja nicht gerade "ermutigend".
    Glaub mir, ich bin in anderen technischen Fachforen auch schon mit Tausenden von Beiträgen unterwegs und das läuft auch in der Freizeit, teilweise mit erheblicher Suche ab.


    Wie gesagt, gesucht hatte ich ja, ich war halt einfach zu sehr auf den Begriff Vorsteuer fixiert.


    Dass das Programm nur das zulässt, was die Rechtslage ermöglicht, stimmt nicht ganz. Im Manuellmodus kann ich z.B. einen unzulässig hohen Abschreibungswert der degressiven Abschreibung eintragen. Es ist nur schade, dass das Programm nicht die ganze Tabelle zur manuellen Änderung freigibt.
    Gerade zu diesem Punkt hatte ich massiv im Netz gewühlt und ich bin zuversichtlich, dass auch bei der degressiven Abschreibung nun der spätere Abzug der Sonderabschreibung möglich ist. Vermutlich hängt es auch vom jeweiligen Sachbearbeiter im FA ab, aber mehr als begründet herausstreichen kann der auch nicht. Und die Begründung kann man sich mal genau ansehen. Bis ich meinen Steuerbescheid erhalten werde, sind ggf. die ersten Einsprüche aus 2009 schon abgehandelt und entschieden, dann wird man weiter sehen. Bloß wenn ich nicht von Grund auf in diese Richtung gehe, wird es garantiert nichts. Ohne der Aussicht auf einen deutlich geringeren persönlichen Grenzsteuersatz in 3 Jahren wäre es mir auch relativ egal.


    Also Friede und Ende mit diesem Thema ;)


    epws