Ich hänge mich mal auch da dran, weil es genau zum Thema passt.
Ich dachte eigentlich, mit meiner Steuererklärung, in der ich sämtliche Angaben machte:
- Vorsteuern (Rechnungen für die Erstellung der PV-Anlage)
- zugehörige Erstattung vom Finanzamt (hebt sich also komplett auf)
- Von EON gezahlte Umsatzsteuer
- An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
wäre die Sache erledigt.
Nun habe ich mir das Formular Umsatzsteuererklärung angesehen. Da werde ich nicht schlau daraus.
Einerseits finde ich nicht die Gegenrechnung aus der Umsatzsteuer für den von mir gelieferten Strom mit der vom Finanzamt abgebuchten Unsatzsteuer entsprechend der monatlichen Voranmeldung. Entweder habe ich Tomaten auf den Augen, oder es gibt tatsächlich keine Zeile, wo ich den bereits an das FA gezahlten Betrag eintragen kann. Ebenso finde ich nicht die Zeile, wo ich die vom FA erstattete Vorsteuer eintragen kann.
Dann gibt es noch den Versatz um einen Monat am Jahresende. Da hat man im Dezember die Umsatzsteuer von EON erhalten, diese aber erst im Januar und zwar über 10 Tage nach Jahreswechsel an das Finanzamt bezahlt, also nicht mehr für das alte Jahr gültig..
Wenn jetzt die Umsatzsteuerjahresmeldung dies ausgleicht, hat man diese Umsatzsteuer doppelt bezahlt, was dann erst wieder am Ende des Jahres mit der nächsten Erklärung ausgeglichen werden kann.
epws