Berechnung der EkSt mit Kapitalerträgen anders als FA (WISO falsch?)

  • SW & Steuerjahr: 2009


    Hallo,
    kann es sein, dass die WISO-SW die EkSt anders berechnet, als das FA? Konkret zum Hintergrund:


    Bei KAP-Erträgen erhöht WISO das zu versteuernde Einkommen um den KAP-Ertrag (abzgl. Pauschbetrag) und berechnet dann gemäß Grundtabelle die EkSt.


    Das FA berechnet gemäß Steuerbescheid erst das zu versteuernde Einkommen ohne KAP-Erträge. Auf die dann gemäß Grundtabelle fällige Steuer kommen die 25% Abgeltungssteuer drauf. Dies scheint mir auch richtig, aber warum macht es die WISO-SW nicht auch so? Naturgemäß berechnet die SW dann eine andere Einkommensteuer.


    Hat jemand eine Erklärung?


    VG
    Nick

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kommt es dabei ja auch auf die von Dir gestellten Anträge (gesetzte Kreuzchen Seite 1) an? Solltest Du mal ausprobieren. ;)


    Ansonsten mal den Support fragen.

  • Das hängt sicher mit der Günstigerprüfung zusammen (KAP Zeile 4).
    Die WISO-SW rechnet automatisch die günstigere Steuer aus und setzt ggf. automatisch das Kreuzchen. Bei Elster-Übermittlung geht das automatisch mit.
    Hast du vielleicht im selbst ausgefülltem Formular an das FA das Kreuzchen vergessen?

  • In der Tat, das Kreuz für die Günstigerprüfung habe ich vergessen zu setzen, blöd... :(


    Habe nur die Überprüfung des Steuereinbehalts angekreuzt. Wieso macht das FA nicht automatisch die Günstigerprüfung, wie bei den Vorsorgeaufwendungen auch? Geht jetzt hier Gott-sei-Dank nur um ein paar Euro und dafür will ich nicht nochmal wieder anrufen (habe den dritten Bescheid und im Moment mögen die mich noch...) aber so was sollte doch von Amts wegen passieren, oder gibt es irgend eine Konstellation, bei der eine Günstigerprüfung nicht günstiger ist - widerspricht irgendwie dem Wort?


    Dachte auch, Abgesltungssteuer ist Abgeltungssteuer und da führt an den 25% kein Weg vorbei? Man lernt ja immer wieder dazu.


    Danke für Eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Die Günstigerprüfung im Rahmen der Abgeltungssteuer ist antragsgebunden. Ein Anruf beim bearbeiter sollte reichen.


    Man kann hier seine eigenen Beiträge übrigens auch editieren.