Realsplitting - wo trage ich den Unterhalt als Einkommen ein?

  • Hallo allerseits,


    gerade mache ich die Steuererklärung 2010 für mich und meine Ex-Frau.
    Wie wollen Realsplitting machen.
    Ich trage also den Ehegattenunterhalt in meiner Steuererklärung ein als Unterhaltsleistung (landet das dann in Anlage U?).


    In der Steuererklärung von meiner Exfrau (separate Datei) will ich nun denselben Betrag als Einkommen eintragen, damit er versteuert wird. Aber wo trage ich den ein?


    Meine erste Annahme war der Abschnitt "Einkommens- und Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung", aber das sind ja genau die Einkommen, die NICHT versteuert werden. WISO berechnet hierfür also auch keine Steuer.


    Muß ich dafür eine fiktive "Lohnsteuerbescheinigung" eingeben, in der nur das Brottoeinkommen und sonst nichts steht?
    Oder gibt es noch eine elegantere Methode?


    Und noch eine Frage:
    Sie muß ja zur Angabe des Unterhalts als Sonderausgabe auf meiner Seite zustimmen. Fällt nachher bei WISO dafür ein entsprechendes Formular heraus, oder geschieht das dann formlos beim Finanzamt...?


    Danke sehr!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Ich trage also den Ehegattenunterhalt in meiner Steuererklärung ein als Unterhaltsleistung ... .

    ja

    ... (landet das dann in Anlage U?).

    Nein, die muss gesondert ausgefüllt werden.

    In der Steuererklärung von meiner Exfrau (separate Datei) will ich nun denselben Betrag als Einkommen eintragen, damit er versteuert wird. Aber wo trage ich den ein?

    Anlage SO Zeile 5

    Fällt nachher bei WISO dafür ein entsprechendes Formular heraus, oder geschieht das dann formlos beim Finanzamt...?

    Weder noch. Es gibt eine Anlage U, die in mehrfacher Ausfertigung für alle Parteien auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die gibt es beim FA vor Ort oder im Internet (pdf), einfach mal googlen.


    Du bist sicher, dass Du die richtige "Hilfe" für Deine Ex darstellst? Gerade die Anlage U ist eine Urkunde mit weitreichenden rechtlichen Folgen für beide "Vertragsparteien".


    Hast Du Dich überhaupt schon einmal mit der Hilfefunktion Deines Steuerprogramms auseinandergesetzt geschweige denn, die verschiedenen Formulare einmal angeschaut?

  • Hallo Miwe4,


    ... (landet das dann in Anlage U?).
    Nein, die muss gesondert ausgefüllt werden.

    Wenn ich im WISO die Anlagen sichtbar mache, dann ist die Anlage U dort schon ausgefüllt, auch mit Zweitausfertigung etc.

    Anlage SO Zeile 5

    Danke!

    Weder noch. Es gibt eine Anlage U, die in mehrfacher Ausfertigung für alle Parteien auszufüllen und zu unterschreiben ist. Die gibt es beim FA vor Ort oder im Internet (pdf), einfach mal googlen.

    Wie gesagt, scheint gar nicht nötig zu sein!

    Du bist sicher, dass Du die richtige "Hilfe" für Deine Ex darstellst? Gerade die Anlage U ist eine Urkunde mit weitreichenden rechtlichen Folgen für beide "Vertragsparteien".

    Wie meinst Du das? Was für weitreichende Folgen meinst Du (abgesehen von den unmittelbaren finanziellen Auswirkungen) und warum sollte ich nicht die richtige Hilfe sein?

    Hast Du Dich überhaupt schon einmal mit der Hilfefunktion Deines Steuerprogramms auseinandergesetzt geschweige denn, die verschiedenen Formulare einmal angeschaut?


    Der Hinweis war gut!
    Ich war der Meinung, ich hätte, aber nach etwas weiterem Buddeln in der Hilfe und der inzwischen ziemlich unübersichtlichen Oberfläche bin ich auf die Formularansicht gestoßen sowie auf die Hinweise zum Realsplitting in der Hilfe, die ich vorher durch eine Suche nicht zutage fördern konnte.
    Ich nutze WISO ja seit Jahren immer wieder, aber erstens machen solche Dinge wie Scheidung, Kinder usw. die Steuererklärung nicht gerade einfacher, und zweitens vergesse ich nach dem Jahr immer wieder einiges, was die Bedienung des Programms betrifft.


    Schönen Dank!


    Gruß


    Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich im WISO die Anlagen sichtbar mache, dann ist die Anlage U dort schon ausgefüllt, auch mit Zweitausfertigung etc.

    Gut zu wissen. Spricht für Buhl.

    Wie meinst Du das? Was für weitreichende Folgen meinst Du (abgesehen von den unmittelbaren finanziellen Auswirkungen) und warum sollte ich nicht die richtige Hilfe sein?

    Genau auf diese finanziellen Auswirkungen beziehe ich mich. Und da bin ich mir nicht sicher, ob, aus Sicht Deiner Ex, der ehemalige Partner so der richtige Ansprechpartner für die Regelungen der Scheidungsfolgeangelegenheiten, und eben auch der Steuererklärung, ist. Nichts gegen Dich, aber spätestens da müssen m.E. klare Grenzen gezogen werden.

  • ja, danke für den Hinweis.
    Sie hat mich explizit gebeten, ihr bei der Steuererklärung zu helfen, und wir haben finanziell dasselbe Zeil: Möglichst viel sparen und das vorhandene Geld möglichst gerecht und sinnvoll aufteilen. Mit zwei Kindern ist es finanziell bei uns ziemlich eng. Es ist ein heikles Thema, das ist sicher richtig, aber mit Entgegenkommen von beiden Seiten ist kaum damit zu rechnen, dass das irgendwann eskaliert und einer dem anderen Vorhaltungen macht.
    Es kann immer anders kommen, das ist mir klar. Aber das Risiko gehe ich ein.