Verpflegungsmehraufwendungen

  • Hallo,


    ich habe in 2001 einen Kurs an der Volkshochschule besucht. An den 16 Unterrichtstagen war ich immer 14 Stunden unterwegs. Kann ich dafür Verpflegungsmehraufwendungen gelten machen?
    Und wenn ja wo muß ich die im Wiso Sparbuch eintragen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß
    Marion Langlott

  • Hallo Marion


    Was für ein Kurs war das denn? Allgemeine Kurse sind gar nicht abzugsfähig.


    Hier muß man auch unterscheiden ob es sich bei dem Kurs um Sonderausgaben oder Werbungskosten handelt.


    Sonderausgaben wären es wenn du eine Ausbildung in einem noch nicht ausgeübten Beruf machen würdest. Eingetragen werden diese unter Sonderausgaben>Ausbildungskosten.
    Diese Sonderausgaben sind auf 1.800,-- bzw. bei auswärtiger Unterbringung 2.400,-- DM beschränkt.


    Werbungskosten wären es wenn es sich bei dem Kurs um eine Fortbildung in deinem jetzigen ausgeübten Beruf handelt. Einzutragen wären diese unter Ausgaben Arbeitnehmer>Fortbildungskosten. Diese Werbungskosten sind unbegrenzt abzugsfähig.


    Nicht zu vergessen sind bei beiden die Fahrtkosten. Diese kannst du mit 0,58 DM für jeden Kilometer ansetzen. Auch deine fahrten zu Lerngemeinschaften zählen als Fahrtkosten.


    Viel Spass