Bei Einnahmen aus V+V: Wo die Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage eintragen

  • Hallo,
    nun wurden bei unsrerer vermietetn Eigentumswohnungen im letzten Jahr Reparaturen durchgeführt und aus der Instandhaltungsrücklage bezahlt.
    Wo muss ich die im Prgramm eintragen? Kann jemand helfen?

  • Moin ...


    Die Suchfunktion des Programm hat folgendes ergeben ( hättest Du aber auch suchen können ) ...


    die Instandhaltungsrücklage ist Eigenkapital.
    Wie der Name schon sagt, handelt es sich um eine Rücklage für zukünftige Ausgaben.
    Die Ausgaben können erst geltend gemacht werden, wenn sie entstanden sind.


    Die Instandhaltungsaufwendungen sind also z.Zt. gar nicht zu berücksichtigen.
    Erst wenn die Ausgaben gemacht werden, finden sie Berücksichtigung.


    Demnach würde ich die Reparaturen unter Erhaltungsaufwendungen ( oder je nach Zuordnung ) des Objektes eintragen !


    Antwort unter Vorbehalt !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Die Instandhaltungsaufwendungen sind also z.Zt. gar nicht zu berücksichtigen. Erst wenn die Ausgaben gemacht werden, finden sie Berücksichtigung.

    Es geht ihm doch um tatsächlich durchgeführte Maßnahmen, die durch Abfluss aus der Instandhaltungsrücklage beglichen worden sind. Und diese sind eben genau unter der bezeichneten Maßnahme der Anlage V zuzordnen.