Studentische Hilfskraft - müssen Einnahmen angegeben werden?

  • Hallo,
    ich habe im Mai 2010 mein Erststudium beendet. Bis 30.04.2010 habe ich als studentische Hilfskraft gearbeitet, ab August hatte ich dann einen "richtigen" Job - müssen die Einnahmen aus diesen 4 Studenten-Monaten bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wahrscheinlich schon, oder? (ich habe eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgegeben, insgesamt ca. 2000 € brutto verdient, es wurde keine Lohnsteuer gezahlt, aber ca. 200 € Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen RV)
    Oder gibt es eine Ausnahme für diese Art von Einnahmen?


    Und: wenn die Einnahmen aus diesen 4 Monaten berücksichtigt werden müssen, was gebe ich denn dann im WISO Steuer-Sparbuch als Berufsgruppe an? 400 €-Job passt nicht, da ich mehr als 400 € verdient habe. RV-freie Beschäftigung passt eigentlich auch nicht, da ja Beiträge an die RV gezahlt wurden. Und Angestellter (sozialversicherungspflichtig) passt auch nicht.


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    ... müssen die Einnahmen aus diesen 4 Studenten-Monaten bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden? Wahrscheinlich schon, oder? (ich habe eine Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgegeben, insgesamt ca. 2000 € brutto verdient ...

    ja

    Oder gibt es eine Ausnahme für diese Art von Einnahmen?

    nein

    Und Angestellter (sozialversicherungspflichtig) passt auch nicht.

    Warum nicht?