Hallo,
eine Arbeitnehmerin führt einen Prozess vor dem LSG bezüglich der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, also bezüglich der zukünftigen Rente. Als was sind die Prozesskosten abzusetzen?
- Werbungskosten als Arbeitnehmer?
- Werbungskosten aus Renten mit Renteneinkünfte=0 ?
- außergewöhnliche Belastung?
Gruß
h.t.