Unterstützung Bedürftiger

  • Hallo,


    ich unterstütze regelmäßig meine Schwiegermutter in Rumänien (Alleinstehend, Alzheimer-Krankheit, wohnt bei Ihrer 2. Tochter in Rumänien) mit Geldleistungen.


    Welche Beweise braucht das Finanzamt diesbzgl. , da das Geld nicht per Überweisung getätigt wird? In Rumänien haben die wenigsten ein Privat-Konto.


    Ausserdem muss der Rentenbescheid im Original und Übersetzung ausgehändigt werden?


    Was ist der Ertragsanteil bei Renten?


    Gruss


    miha

  • Hallo,
    die Unterstützungsleistungen an deine Schwiegermutter sind als aussergewöhnliche Belastungen abziehbar. Du solltest dem Finanzamt eine Bedürftigkeitsbescheinigung vorlegen, aus der die Einkünfte deiner Schwiegermutter hervorgehen. Wie schickst du ihr das Geld? Falls du es mit einem Boten zuschickst, sollte der Bote beweisen können, dass er auch in Rumänien war und das Geld übergeben hat. Hierfür kannst du deiner Steuererklärung Belege über die Heimatreise des Boten vorlegen. Ferner sollte auch der örtliche Bürgermeister bescheinigen, dass das Geld übergeben worden ist und es ausschließlich für den Lebensunterhalt verwendet wird.


    Ich mag nicht beurteilen ob das Einholen einer solchen Bescheinigung in Rumänien möglich ist. In Russland oder Iran ist es nach Aussagen der Leute nicht möglich so eine Bescheinigung bei den öffentlichen Ämtern zu bekommen. Die Iraner reichen meistens so ein Beleg eines Devisenbüros mit ihrer Steuererklärung ein.


    Den Rentenbescheid deiner Schwiegermutter solltest du mit Übersetzung deiner Steuererklärung beifügen.



    Die Rente setzt sich aus den Rückzahlungen der aus Versicherungspflichtiger Beschäftigung eingezahlten Rentenversicherungsbeitrages und des "Zinses" zusammen. Der "Zins" ist der Ertragsanteil.


    Tschüss