Einkommensteuererklärung 2010/Wiso Sparbuch 2010
Die Einkommensteuererklärung 2010 wartet auf Erledigung.
Im Jahr 2010 wurde unser Grundstück und unser Keller anlässlich eines
außergewöhnlichen Hochwasserereignisses überschwemmt. Die entstandenen Schäden
werden von der Gebäudeversicherung (inkl. Elementarschäden) und der
Hausratversicherung größtenteils beglichen werden. Die Schadensregulierung
läuft noch. Ein endgültiger Abschluss wird in diesem Jahr 2011 erst
stattfinden.
In beiden Versicherungen kommt ein nicht unerheblicher Selbstbehalt zum tragen. Können Selbstbehalt und durch die Versicherung evtl. nicht abgedeckte Kosten in
2011 geltend gemacht werden? Muss dazu in der Einkommenssteuererklärung 2010 ein Hinweis auf
dieses Hochwasserereignis erfolgen , um in 2011 die Kosten absetzen zu können?