Ich bin Teilhaber an einer GbR. Wir nennen diese GbR hier "GbR 1".
Die GbR 1 betreibt Photovoltaikanlagen.
Um eine Anlage aufzubauen, welche sich im Besitz der GbR 1 befindet, habe ich auf meinen Namen ein Darlehen aufgenommen und der GbR 1 zur Verfügung gestellt.
--> klassischer Fall für Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen --> klar
In einem weiteren Schritt hat sich die GbR 1 an einer weiteren GbR (hier nun "GbR 2" genannt) beteiligt. Auch hierfür habe ich ein weiteres Darlehen aufgenommen und der GbR 1 zur Verfügung gestellt.
Die Mittel der GbR 1 an der GbR 2 wurden zum Teil über dieses zweite Darlehen finanziert.
Das FA fordert nun von mir, die Zinsen, die für das zweite Darlehen entrichtet werden, in der Steuererklärung der GbR 2 anzugeben.
Hier weiß ich nicht mehr weiter, wie das dann mit der GbR 1 zu verrechnen wäre.
Ist das so richtig? Wäre es nicht sinnvoller, dieses zweite Darlehen in der GbR 1 als weitere Finanzierung zu sehen, ohne den direkten Link in die GbR 2 herzustellen?
Kann dem FA für die GbR 2 doch egal sein, aus welchem Topf die Einlagen der GbR 1 ursprünglich kommen, oder?
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank und viele Grüße, ...