Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung

  • Hallo,


    meine Großmutter wohnt im Altenheim (Pflegestufe 2). Sie wohnt nicht mehr in ihrem Haus, allerdings sind dort noch ihre persönlichen Sachen. Eine 2-Zimmer-Wohnung im Haus wurde vermietet, die anderen Räume "belegt" sie noch selbst mit ihrem Hab und Gut. Geht man nun von einer Haushaltsauflösung aus und gibt eine Haushaltsersparnis an oder gilt ihr Haushalt damit noch als bestehend?


    Viele Grüße
    Kabaline

    • Offizieller Beitrag

    Nach dem Sachverhalt würde ich davon ausgehen, dass keine Haushaltsersparnis zu kürzen ist, solange der "Haushalt" im eigenen Haus noch besteht. Dann darf diese Wohnung m.E. allerdings auch niemand anderem für Wohnzwecke zur Verfügung stehen. Mit einer jährlichen Prüfung des Sachverahltes durch den Bearbeiter ist zu rechnen (ggf. auch Nachschau vor Ort).


    Gesunde Ehegatten können Heimkosten nur begrenzt steuerlich absetzen

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Sie ist mit Hauptwohnsitz im Altenheim gemeldet. Ihr Haus ist aber wohl kein Nebenwohnsitz mehr, da sie ja keinen einzigen Tag mehr im Jahr dort verbringen kann.


    Verheiratet ist sie nicht mehr, sie ist seit Kriegsende schon Witwe.