Dienstreisen Eingabe?

  • Hallo Community,


    eben habe ich das Steuersparbuch 2012 installiert und schonmal mit der Dateneingabe begonnen. Allerdings ist mir absolut nicht klar wie ich folgenden Umstand zu erfassen habe:


    Ich bin Informatiker und arbeite die 221 Tage im Jahr direkt beim Kunden. Mein Arbeitgeber hat mich hierzu zum Kunden abgeordnet und ich erhalte Abordnungsgeld und habe einen Dienstwagen nach 1% Regelung.


    Wie muss ich folgendes Eingeben / Ansetzen?


    Vom 01.01.2011 bis zum 31.07.2011 war ich 5 Tage die Woche in der Zweigstelle A des Kunden zu dem ich abgeordnet bin. Hierbei bin ich jeweils Montags von zuhause 280KM mit meinem Dienstwage zum Kunden gefahren, dort auf Kosten der Firma von Montag bis Freitag übernachtet und Freitags wieder 280KM zurück gefahren. Entfernung Hotel zum Arbeitsplatz 6KM, ebenfalls mit dem Dienstwagen.


    Vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011 habe wechselnd im Wochenrythmus die Zweigstelle A und die Zweigstelle B des Kunden besucht.


    Zweigstelle A: Wie gehabt Montags 280KM hin und Freitags 280KM zurück mit dem Dienstwagen, Übernachtung auf Kosten der Firma und Abordnungsgeld
    Zweigstelle B: Täglich von zuhause 35KM (einfach), mit dem Dienstwagen, Abordnungsgeld


    Leider helfen mir die Musterfälle (sind mal wieder recht einfach gehalten) und die Eingabemasken nicht weiter.


    Hat jemand Tips wie ich das Eintragen und veranschlagen muss? Ist das eine Einsatzwechseltätigkeit oder sind das Dienstreisen die ich pro Woche erfassen muss?


    Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich nach deiner Schilderung nur und ausschließlich um Dienstreisen. Fahrtkosten kannst Du generell nicht ansetzen, da Du ja einen Dienstwagen nutzt. Alles andere dann nach Dienstreisegrundsätzen abzüglich steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers.

    • Offizieller Beitrag

    Leider helfen mir die Musterfälle (sind mal wieder recht einfach gehalten) und die Eingabemasken nicht weiter.

    Deswegen heißen sie ja Musterfälle.


    Meiner Meinung nach Dienstreisen, die wöchentlich zu erfassen sind unter Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten.

  • Meiner Meinung nach Dienstreisen, die wöchentlich zu erfassen sind unter Reisekosten für beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten.


    Eine wochentliche Erfassung macht Sinn, aber eigentlich müsste ich ja die Montägliche Anfahrt zum Kunden angerechnet bekommen (egal ob Dienstwagen oder nicht)? Das ist ja der Weg zu meiner regelmäßigen Arbeitsstätte?!


    -> Hat noch jemand einen Tip?

  • Zitat

    Mit den Lohnsteuerrichtlinien 2011 wird klargestellt, dass betriebliche Einrichtungen eines Kunden des Arbeitgebers unabhängig von der Dauer der dortigen Tätigkeit keine regelmäßigen Arbeitsstätten seiner Arbeitnehmer sind, wenn die Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zu ihrem Arbeitgeber mit wechselnden Tätigkeitsstätten rechnen müssen (R 9.4 Abs. 3 LStR 2011).

    .... Gerade gefunden, also rechne ich einfach fahrten zur Firma ab; fertig.

    • Offizieller Beitrag

    Es handelt sich nach deiner Schilderung nur und ausschließlich um Dienstreisen. Fahrtkosten kannst Du generell nicht ansetzen, da Du ja einen Dienstwagen nutzt. Alles andere dann nach Dienstreisegrundsätzen abzüglich steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers.


    miwe hat Dir doch alles dazu gesagt!

    • Offizieller Beitrag

    .... Gerade gefunden, also rechne ich einfach fahrten zur Firma ab; fertig.

    Da Du alle beruflich veranlassten Fahrten mit dem Dienstwagen durchführst und nur die 1%-Regelung angewendet wird, kannst Du keinerlei Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen. Wie deutlich muss man es denn noch schreiben? Warum fragst Du uns, wenn Du es eh machst, wie Du willst?