Übernahme des steuerlich anerkannten Kilometersatzes

  • Hallo,
    ich möchte den steuerlich anerkannten Kilometersatz aus 2009 in meine 2010er Steuererklärung übernehmen. Die Kosten wurden in 2009 genau berechnet (Zeitraum 12 Monate). Wie muss ich das denn in meiner Erklärung kenntlich machen, dass ich den Satz übernommen haben möchte? Muss ich irgendwelche Nachweise (z.B. über die Laufleistung) einreichen?


    Vielen Dank schon einmal!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    ich möchte den steuerlich anerkannten Kilometersatz aus 2009 in meine 2010er Steuererklärung übernehmen. Die Kosten wurden in 2009 genau berechnet (Zeitraum 12 Monate). Wie muss ich das denn in meiner Erklärung kenntlich machen, dass ich den Satz übernommen haben möchte? Muss ich irgendwelche Nachweise (z.B. über die Laufleistung) einreichen?


    Vielen Dank schon einmal!


    Wenn Du ein Programm benutzt, sollte die Übernahme doch funktionieren, wenn Du alle "alle relevanten Daten" angeklickt hast.


    Natürlich sind Nachweise zu erbringen. Es handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine Abschnittsbesteuerung. Das heißt, die Besteuerungsgrundlagen sind für jeden Besteuerungszeitraum erneut zu prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Nach einer Datenübernahme aus dem Vorjahr musst Du eigentlich nur noch das genutzte Fahrzeug auswählen. Das Programm führt Dich aber eigentlich auch entsprechend.

  • Sorry,
    ich hab mich nicht richtig ausgedrückt. Im Programm selber habe ich die Daten übernommen bekommen. Da musste man ja nur einen Haken setzen. Ich habe jetzt aber nicht noch mal den tatsächlichen Kilometersatz für 2010 ausgerechnet, weil ich den von 2009 übernehmen möchte. Ich dachte, wenn man den Satz übernimmt, erscheint vielleicht ein entstprechender Satz in den Anlagen zur Anlage N mit dem Hinweis auf Übernahme des Kilometersatzes aufgrund dessen, das er im Vorjahr bereits anerkannt wurde.
    Muss ich das im Anschreiben, oder sonst wo noch mal explizit erwähnen (das ich den anerkannten Satz übernehme, vielleicht noch mit einem Verweis auf einen §, eine Richtlinie oder eine BMF-Entscheidung?), oder wie wird da verfahren? Ich habe da leider nichts zu gefunden.
    Ich habe vom Arbeitgeber eine Bestätigung der dienstlich gefahrenen Kilometer erhalten, die ich mitschicken werde, aber da steht ja nicht drauf, dass ich mit einem bestimmten Fahrzeug gefahren bin (Dienstwagen gibt es aber bei uns nicht, also kann es nur mein privates KFZ gewesen sein). Meine Frage wegen dem Nachweis zielte darauf ab, ob ich so nachweisen muss, dass ich mit dem KFZ gefahren bin, für das ich den anerkannten Kilometersatz verwenden möchte (wobei ich das alleine durch eine Laufleistung ja auch nicht kann).

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiss zwar nicht, welches Programm Du nutzt. Ich habe aber alles mal ins Sparbuch-Forum verschoben, da man dort Detein anhängen kann.


    Ich habe jetzt aber nicht noch mal den tatsächlichen Kilometersatz für 2010 ausgerechnet, weil ich den von 2009 übernehmen möchte.

    Einfach in dem Bereich klicken und das Fahrzeug mit der Bezeichnung, die Du ja im Vorjahr gewählt hast, auswählen. Das läuft in allen möglichen Eingabebereichen zu Kfz-Kosten gleich ab.

  • Hallo Miwe!


    Danke schon mal für deine Antworten! Ich bin schon einen Schritt weiter! Ich habe die Erklärung bereits fertig, alles berechnet mit dem entsprechendem Km-Satz.


    Mein Problem ist, das ich dem Finanzamt doch irgendwie sagen muss, wie ich auf den Satz gekommen bin, den ich verwendet habe. Wenn ich da keinen Hinweis gebe, werden die mir doch bestimmt den km-Satz streichen und nur die 0,30 Euro anerkennen.


    Ich will mir nicht die Arbeit machen (wenn es nicht unbedingt sein muss), den aktuellen Satz (2010) auszurechnen, um ihn dem alten Satz (2009) gegenüber zu stellen, da es eh nur eine minimale Abweichung geben wird. Oder muss ich im Programm unter Verwaltung des Fahrzeuges etwa die Daten von 2009 noch einmal angeben und die Belege von 2009 einreichen, wenn ich diesen km-Satz noch einmal verwenden will?

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise sollte das so reichen. Du musst ja eh noch die Bescheidnigung des Arbeitgebers etc. nachreichen. Dann kannst Du ja in einem Aufwasch kurz auf diesen Tatbestand hinweisen. Das FA sollte allerdings aus dem Kfz-Kennzeichen und der berechnung in den Programm alleine auf 2009 kommen.


    Im Übrigen kann sich das FA jedes Jahr vorbehalten, die Angemessenheit dieses Kilometersatzes erneut zu prüfen. Das passiert insbesondere dann, wenn sich die Kilometerleistung oder sonstige erhebliche Dinge (AfA endet im Vorjahr) gravierend geändert haben.