Eigentumswohnung

  • habe 2001 Werbungskosten für Eigentumswohnung
    die 2002 bezugsfertig wierd.
    Wie und was für Baudaten muß ich angeben.

  • Hallo Willi


    um Werbungskosten würde es sich handeln wenn du dir durch diese Ausgaben Einnahmen sichern oder die Einnahmen erhalten würdest. Bei Eigentumswohnung liegt also keine Einnahmeerzielungsabsicht geschweige denn Gewinnerzielungsabsicht vor.
    Bei deinen Kosten handelt es sich um Herstellungskosten und nicht um Werbungskosten. Diese fließen in die Berechnung der Herstellungskosten ein und bilden anschließend die Bemessungsgrundlage (BMG)für die Eigenheimzulage. Allerdings beträgt die maximale BMG lediglich 100.000,-- DM. Bei Neubau erhälst du eine 5%ige Förderung.


    Gruss