Erbe Eigentumswohnung

  • Guten Tag,


    ich habe vor 20 Jahren eine Eigentumswohnung geerbt. Jedoch war das Nießbrauchsrecht auf eine andere Person, die letztes Jahr (Mitte 2016) verstorben ist. Seit Juli 2016 bin ich nun für diese Eigentumswohnung verantwortlich. Das Haus ist auch schon über 100 Jahre alt.


    Seit Mitte 2016 stand nun die Wohnung leer und erst in 2017 haben wir die Wohnung vermietet.


    Muß man die Wohnung eintragen in der Einkommenssteuererklärung 2016? Und wenn ja ist Abschreibung sowieso nicht möglich oder? Das gilt ja nur für 50 Jahre, oder?


    Hat mir da jemand Tipps.


    Lieben Gruß und DANKE.


    Sunshine80

    • Offizieller Beitrag

    Seit Mitte 2016 stand nun die Wohnung leer und erst in 2017 haben wir die Wohnung vermietet.


    Muß man die Wohnung eintragen in der Einkommenssteuererklärung 2016? Und wenn ja ist Abschreibung sowieso nicht möglich oder? Das gilt ja nur für 50 Jahre, oder?

    Wenn Dir nach Beendigung des Nießbrauchs Kosten in Zusammenhang mit der Wohnung und einer etwaigen Vermietungsabsicht entstanden sind, dann sind diese ggf. als vorweggenommene Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2016 berücksichtigungsfähig. Hinsichtlich einer etwaigen AfA kann man ohne Kenntnis aller vertraglichen Regelungen des damaligen Übertragungsvertrags eigentlich gar nichts sagen, da hier auch noch andere Sachen als die ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten zum Tragen kommen können.


    Ich würde dringendst zur Inanspruchnahme der Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten. Dieser kann sich dann auch anschauen, ob ggf. bisher etwas in Zusammenhang mit dem Nießbrauchsvertrag "vergessen" worden ist.