Hallo liebes Forum,
ich hoffe hier Hilfe für meine Frage zu finden. Als Leistungserbringer muss ich eine Rechnung mit Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG erstellen, d.h. die Rechnung darf keine USt. ausweisen. Soweit habe ich das schon verstanden, aber die korrekte Buchung in "Mein Büro" erschließt sich mir noch nicht.
Die Rechnung habe ich wie folgt erstellt:
- dem Artikel das Erlöskonto 8037 zugeordnet und mit 0%-MwSt.
- die Rechnung mit dem Zusatz erstellt: Bei der o.g. Leistung handelt es sich um eine sog. Bauleistung für die der Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG gilt. Der Steuer-Satz beträgt 19%.
Die Umsatzsteuer ist somit vom Leistungsempfänger beim Finanzamt anzumelden und zu abzuführen.
Somit wird auf der Rechnung der Betrag ohne MwSt. ausgewiesen.
Meine Frage bezieht sich auf die Verbuchung, wenn die Rechnung bezahlt wird. Mein Kunde (Leistungsempfänger) hat mir gesagt, der Stundenlohn (eigentlich 10 €) sollte mit 12,50€ in Rechnung gestellt werden. Die Differenz (2,50€)sei der Betrag, den der Leistungsempfänger seinem Finanzamt als USt. abführt. Der Kunde zahlt mir also nur 10,00 € aus. Somit ergibt sich zwischen Rechnungsbetrag und Zahlbetrag eine Differenz von 2,50 €.
Wenn ich den Zahlungseingang buche erfolgt dies über die Zuordnung "Zahlung vom Kunden". Da es dann einen Differenzbetrag gibt, fragt Mein Büro, ob die Differenz als Guthaben verbucht werden sollte.
Vermutlich ist da jetzt irgendwas nicht korrekt.
Meine Frage daher:
- ist es korrekt, dass der Rechnungsbetrag höher ausfällt als der Zahlbetrag? Oder sollte auf der Rechnung nur der tatsächliche Zahlbetrag aufgeführt werden, so dass bei der Verbuchung des Zahlungseingang dann auch keine Differenz auftritt?
- oder muss die Zuordnung der Zahlung nicht zur "Zahlung vom Kunden" sondern vielleicht direkt auf das Konto 8337 erfolgen? Aber wie kann ich dann die Rechnung des Kunden als "ausgeglichen" verbuchen?
Ich hoffe, Ihr könnte mir weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus für jeden Tipp!