Rechnung mit Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG richtig buchen

  • Hallo liebes Forum,


    ich hoffe hier Hilfe für meine Frage zu finden. Als Leistungserbringer muss ich eine Rechnung mit Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG erstellen, d.h. die Rechnung darf keine USt. ausweisen. Soweit habe ich das schon verstanden, aber die korrekte Buchung in "Mein Büro" erschließt sich mir noch nicht.


    Die Rechnung habe ich wie folgt erstellt:
    - dem Artikel das Erlöskonto 8037 zugeordnet und mit 0%-MwSt.
    - die Rechnung mit dem Zusatz erstellt: Bei der o.g. Leistung handelt es sich um eine sog. Bauleistung für die der Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG gilt. Der Steuer-Satz beträgt 19%.
    Die Umsatzsteuer ist somit vom Leistungsempfänger beim Finanzamt anzumelden und zu abzuführen.


    Somit wird auf der Rechnung der Betrag ohne MwSt. ausgewiesen.


    Meine Frage bezieht sich auf die Verbuchung, wenn die Rechnung bezahlt wird. Mein Kunde (Leistungsempfänger) hat mir gesagt, der Stundenlohn (eigentlich 10 €) sollte mit 12,50€ in Rechnung gestellt werden. Die Differenz (2,50€)sei der Betrag, den der Leistungsempfänger seinem Finanzamt als USt. abführt. Der Kunde zahlt mir also nur 10,00 € aus. Somit ergibt sich zwischen Rechnungsbetrag und Zahlbetrag eine Differenz von 2,50 €.


    Wenn ich den Zahlungseingang buche erfolgt dies über die Zuordnung "Zahlung vom Kunden". Da es dann einen Differenzbetrag gibt, fragt Mein Büro, ob die Differenz als Guthaben verbucht werden sollte.


    Vermutlich ist da jetzt irgendwas nicht korrekt.


    Meine Frage daher:
    - ist es korrekt, dass der Rechnungsbetrag höher ausfällt als der Zahlbetrag? Oder sollte auf der Rechnung nur der tatsächliche Zahlbetrag aufgeführt werden, so dass bei der Verbuchung des Zahlungseingang dann auch keine Differenz auftritt?


    - oder muss die Zuordnung der Zahlung nicht zur "Zahlung vom Kunden" sondern vielleicht direkt auf das Konto 8337 erfolgen? Aber wie kann ich dann die Rechnung des Kunden als "ausgeglichen" verbuchen?


    Ich hoffe, Ihr könnte mir weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus für jeden Tipp!

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage bezieht sich auf die Verbuchung, wenn die Rechnung bezahlt wird. Mein Kunde (Leistungsempfänger) hat mir gesagt, der Stundenlohn (eigentlich 10 €) sollte mit 12,50€ in Rechnung gestellt werden. Die Differenz (2,50€)sei der Betrag, den der Leistungsempfänger seinem Finanzamt als USt. abführt. Der Kunde zahlt mir also nur 10,00 € aus. Somit ergibt sich zwischen Rechnungsbetrag und Zahlbetrag eine Differenz von 2,50 €.

    Dafür sollte er Dir mal die rechtliche Grundlage sagen. Da hast das in Rechnung zu stellen, was Du auch vereinnahmen möchtest.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hope01,
    Gut daß Du nochmal hier fragst. Es gibt etliche Bedienfehler in Deiner Anleitung.


    • Der Kunde bekommt eine Rechnung allein mit den Nettowerten ausgewiesen gemäß Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.


    • Wenn der Bruttopreis des Stundenlohnes 12,50 € beträgt, ist der Nettobetrag 10,50 € und nicht 10,00 €.
      Du legst einfach einen Artikel mit Stundenlohn zu 19 % MWST!!! unter > Artikel > Preise > VKPreise brutto 12,50 € an.
      Das Programm errechnet daraus den Nettowert von 10,50 € Stundenlohn.
      Die Zuordnung und das Ziehen des Nettowertes erfolgt alles später über die richtige Rechnungserstellung samt Zuordnung.


    • In der Rechnung gehst Du auf > Erweitert > Sonstiges.


      Dort setzt du beide MWST Sätze auf 0 %.
      Zudem muß die Rechnung dem richtigen Konto zugeordnet werden.
      Hier in Mein Büro wird dein Fall auf Konto 8337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet gebucht. Das geschieht dadurch, daß Du ALLE 3 abweichenden Erlöskonten abänderst von Standard auf Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet im Drop Down Menu.
      Dadurch erscheint auf der Druckansicht im Schlußtext der Satz:


      Bei den oben genannten Leistungen handelt es sich um eine Bauleistung im Sinne von § 13b UStG. Hierbei sind Sie als Leistungsempfänger Steuerschuldner für den erbrachten Umsatz. Laut UStG. sind Sie verpflichtet auf den Rechnungsbetrag 19% abzuführen. Dieser Satz MUSS auf Deiner Rechnung stehen!


    • Der Rechnungsempfänger ist demnach verpflichtet sich die 19 % MWST selbst auf die (Netto)-Summe bezogen auszurechnen und abzuführen mit seiner USTVA. Du mußt Dir auch ganz sicher sein, daß er auch dem Baugewerbe etc etc angehört und dementsprechend Nettorechnungen beziehen darf. Dazu hast du ein Auskunftsrecht beim Finanzamt, sodaß Dir auch seine Steuer Nummer oder UID Nummer vorliegen sollte!!


    • In der Rechnung wählst Du diesen Artikel Stundenlohn 10,50 € netto aus dem Artikelstamm aus. Es wird jetzt nur noch der Nettopreis angezeigt.


    • Zur eigenen Kontrolle Unter > Finanzen > Rechnungs und Buchhaltungslisten > Einnahme Überschuß Rechnung taucht die Rechnung auf unter Konto 8337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet. Die Kontonummer variiert von Software zu Software. Hier ist es die 8337.
  • Hallo Samm,


    super, danke - das ist prima erklärt, habe ich so gemacht und es passt! Nochmals ganz herzlichen Dank - ich habe mir das Hirn zermartet und hätte das nie herausbekomen ohne Deine Hilfe!
    VG
    hope01 :P

  • Ich versteh es aber noch nicht... - Ich habe einen Artikel neu angelegt (Std-Lohn). Unter "Sonstiges" bei der Artikel-Anlage wollte(!!) ich für die 0%-MwSt-Regelung das Konto 8337 festlegen. Allerdings, das Konto erscheint nicht in der Auswahlliste. Unter "Stammdaten", "Finanzbuchhaltung", "Kontenplan bearbeiten" ist es vorhanden. - Ich bekomme auf meiner Rechnung statt dem Hinweis "Gemäß §13 B UStG..." immer den Hinweis auf die "Kleinunternehmer-Regelung". Und die will ich nicht!! Hab schon alles mögliche probiert, klappt aber nix (auch die Änderung in den Standard-Konten zeigt mir in der Liste das Kto. 8337 nicht an).
    Million-Dollar-Frage: Liegts an mir oder am Progamm? (Basis-Ausführung mit update von heute, version 11.00.11.104)


    Danke schon mal im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Gut das Du nachfragst!!

    Wenn der Bruttopreis des Stundenlohnes 12,50 € beträgt, ist der Nettobetrag 10,50 € und nicht 10,00 €.
    Du legst einfach einen Artikel mit Stundenlohn zu 19 % MWST!!! unter > Artikel > Preise > VKPreise brutto 12,50 € an.
    Das Programm errechnet daraus den Nettowert von 10,50 € Stundenlohn.
    Die Zuordnung und das Ziehen des Nettowertes erfolgt alles später über die richtige Rechnungserstellung samt Zuordnung.

    Beachte das Fettgedruckte!!

    Ich versteh es aber noch nicht... - Ich habe einen Artikel neu angelegt (Std-Lohn).


    Unter "Sonstiges" bei der Artikel-Anlage wollte(!!) ich für die 0%-MwSt-Regelung das Konto 8337 festlegen. Allerdings, das Konto erscheint nicht in der Auswahlliste.


    Unter "Stammdaten", "Finanzbuchhaltung", "Kontenplan bearbeiten" ist es vorhanden. - Ich bekomme auf meiner Rechnung statt dem Hinweis "Gemäß §13 B UStG..." immer den Hinweis auf die "Kleinunternehmer-Regelung".

    Beachte das Fettgedruckte! Das ist der falsche Ansatz!


    Der Artikel wird NICHT mit 0 % MWST angelegt, sondern inklusive MWST. UND ERST in der Rechnung unter > Erweitert > Sonstiges wird entschieden, daß die Rechnung als NETTORECHNUNG erstellt wird. Und dann erscheint auch der Satz im Schlußtext und die Zuordnung der gesamten Rechnung zum richtigen Konto.


    ***NACHTRAG***
    1. Man kann auch schon unter Artikel das abweichende Erlöskonto Bauleistungen nach § 13b einstellen. Konto Nr ist aber 8037 für offene Rechnungen (> automatische Umbuchung auf 8337 bei bezahlt)
    2. Man muss dann aber alle 3 dort angebotenen Konten voreinstellen !!
    Sonst kann es zu Fehlbuchungen kommen, wenn nur 1 Konto angepasst wurde und unter Preis dann der MWST Satz nochmal verändert wird.