Hallo Gemeinde,
ich hätte laut meiner EÜR vorletzten Monat bei der USt.-Voranmeldung Geld vom Finanzamt zurück bekommen sollen. Statt einer Erstattung wurde mir der Betrag aber auf die Einkommensteuer, die ich vorauszahlen muss angerechnet. Das hat mich ein wenig verwirrt, weil es ja eigentlich zwei völlig andere Steuerarten sind.
Ich gehe mal davon aus, dass die das beim Finanzamt schon richtig gemacht haben aber wie verbuche ich das jetzt? Die Einkommensteuer errechnet sich ja aus dem Gewinn den ich versteuern muss. Den Gewinn habe ich biser als Privatentnahme ausgebucht. Von der Prvatentnahme (bzw. dem berechneten Gewinn) zahle ich dann die Einkommensteuer. Das bekommt die EÜR ja gar nicht mit oder mache ich da einen Denkfehler?
Gruß
mws