Kinder in der Steuerberechnung entsprechend Anlage (n) Kind (er)

  • Hallo,
    ich habe bei der ESt.-Erklärung 5 x die Anlage Kind ausgefüllt --> Patchworkfamilie.
    2 x Kind Ehemann (leben bei Ex-Ehefrau, Unterhalt wird gezahlt)
    2 x Kind Ehefrau (leben im Haushalt des Steuerpflichtigen, Unterhalt wird erhalten)
    1 x Kind Ehemann + Ehefrau gemeinsam


    In der Steuerberechnung, die man über das Programm aufrufen kann, werden nun aber nur die Beträge für die Kinder der Ehefrau angerechnent:


    ab Kinderfreibetrag für 2 Kinder
    ab Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibedarf für 2 Kinder


    Wieso?


    Was ist mit den anderen Kindern passiert?


    Bei den Kindern der Ehefrau wurde im Programm bei den Angaben zu den Kindern ein Haken bei der Option:


    Es wird der volle Freibetrag für den Betreunungs- Erziehungs_ und Ausbildungsbedarf beantragt, weil das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war.


    Das ist der einzig Unterschied.


    Aber die Summe für das gemeinsame Kind müsste doch hier auch mit berücksichtigt werden.


    Kann mir das jemand erklären?


    LG


    Jezzi

    • Offizieller Beitrag

    Was ist mit den anderen Kindern passiert?

    "Günstigerprüfung" - Kindergeld ist günstiger als Kinderfreibetrag!? Schau mal in die Erläuterungen zur Steuerberechnung, da sollte darauf hingewiesen sein.