Erbengemeinschaft Empfangsbevollmächtiger

  • Kann in einer Erbengemeinschaft, wenn Streitigkeiten bestehen, jedes Mitglied für sich eine eigene Erklärung abgeben, oder muß trotzdem ein Bevollmächtiger benannt werden.
    Mein Bruder und ich besitzen ein gemeinsames Haus. Seither war er als Bevollmächtiger genannt. Ich möchte nun, daß jeder getrennt die Erklärung abgibt. Gibt es dazu eine Möglichkeit?
    Gruß mahe1

    • Offizieller Beitrag

    Mein Bruder und ich besitzen ein gemeinsames Haus. Seither war er als Bevollmächtiger genannt. Ich möchte nun, daß jeder getrennt die Erklärung abgibt. Gibt es dazu eine Möglichkeit?

    Nein. Es kann nur eine gemeinsame Feststellungserklärung abgegeben werden. Dann muss man sich eben einigen oder einen Steuerberater mit allen Vollmachten einschalten.

    Kann in einer Erbengemeinschaft, wenn Streitigkeiten bestehen, jedes Mitglied für sich eine eigene Erklärung abgeben, oder muß trotzdem ein Bevollmächtiger benannt werden.

    Grundsätzlich s.o.; es ist aber möglich, dass man eine gesonderte Bekanntgabe des Feststellungsbescheides an alle Beteiligten der Gemeinschaft beantragt.