Haushaltsnahe Dienstleistung?

  • Hallo und guten Tag,


    Frage: wie machen wir das am besten? Meine Tochter ist vor 2 Monaten von zuhause in die eigene Studentenbude gezogen, d. h. sie wohnt nicht mehr zuhause. Sie braucht Geld, ich Unterstützung bei den Putzarbeiten, da ich berufstätig bin. Das heißt, ich habe vorgeschlagen, sie als haushaltsnahe Dienstleistung (Vertrag habe ich aufgesetzt und eine Stundenliste über die genauen Arbeiten wird geführt) zu führen. Jetzt stehen wir vor dem gedanklichen Problem: Sie als Minijobberin anzumelden geht nicht, da sie mit ihrem Hauptnebenjob bereits annähernd 400,00 Euro verdient. Sie könnte mir, lt. dem was ich von Buhl lese, auch eine Rechnung stellen und braucht nicht als Minijobberin angemeldet zu werden.


    Aber: wenn sie mir eine Rechnung stellt, muss sie meines Erachtens Mehrwertsteuer ausweisen und was bedeutet das für sie finanztechnisch? Kann mir da jemand vielleicht einen Tipp geben?

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Steuerberater würde ich von derartigen Gestaltungen die Finger lassen.


    Auch bei beachten der meisten Erfordernisse könnte das Finanzamt immer noch zu der Auffassung kommen, dass es sich hier um die übliche familiäre Mithilfe handelt und Gestaltungsmissbrauch vorliegt.

  • Ohne Steuerberater würde ich von derartigen Gestaltungen die Finger lassen.


    Auch bei beachten der meisten Erfordernisse könnte das Finanzamt immer noch zu der Auffassung kommen, dass es sich hier um die übliche familiäre Mithilfe handelt und Gestaltungsmissbrauch vorliegt.

    Vielen Dank, miwe, den ersten Satz kann ich insoweit bestätigen, dass ich ähnliches gedacht habe. Aber den zweiten Gedanken teile ich nicht, da ich 1. einen nach allen Erfordernissen gestalteten Vertrag aufgesetzt habe 2. wahrscheinlich bei meiner Tochter eine härtere Gangart als bei jeder "fremden" fahre 3. ein wesentlich besseres "Gefühl" in der Überlassung meiner 4 Wände in meiner Abwesenheit habe. Es wäre meines Erachtens eine übliche familiäre Mithilfe, wenn das Familienmitglied noch zuhause wohnt. Dies ist aber hier definitiv nicht der Fall und meiner Tochter entstehen exakt die gleichen Umstände wie jedem Fremden: z.B. Anfahrt und Abfahrt (die nicht bezahlt werden).

    • Offizieller Beitrag

    Dies ist aber hier definitiv nicht der Fall und meiner Tochter entstehen exakt die gleichen Umstände wie jedem Fremden: z.B. Anfahrt und Abfahrt (die nicht bezahlt werden).

    Meine Tochter ist vor 2 Monaten von zuhause in die eigene Studentenbude gezogen, d. h. sie wohnt nicht mehr zuhause.

    Das hält alleine schon keinem Fremdvergleich stand. Du erhältst kindbezogene Leistungen und bist unterhaltsverpflichtet.


    Nette Idee, die ich aber schnell vergessen würde.