Hallo,
die gezahlte Kirchensteuer aus dem Steuerbescheid 2009 habe ich in der Steuererklärung 2010 nicht als Sonderausgabe angesetzt. Der Steuerbescheid 2010 ist schon Bestandskräftig. Das Finanzamt sagte, dass eine Änderung des Bescheides nicht mehr möglich ist. Ist das richtig oder gibt es doch noch eine Möglichkeit?