Private Leibrenten

  • Hallo an alle Wissenden.


    Bei meiner Arbeit, die ich mit der Testversion für WISO 2010 schon mal durchgeführt habe kam leider eine Stelle zutage, mit der ich trotz Hilfsvorgaben nicht zurecht kam und folglich eine weitere Hilfe wie folgt umschrieben bräuchte:
    Meine Frau und ich haben eine ETW. gegen eine private Leibrente verkauft, die ja wohl steuerpflichtig sein könnte und die uns mtl. 915 € so lange einbringt, bis das der Überlebende von uns auch verstorben ist, längsten aber nur 180 Monate, bzw. 15 Jahre.

    Diese Rentenform auf 2 verbundene Personen konnte ich in der Testversion nicht finden und gehe davon aus, dass sie auch in der Vollversion nicht enthalten sein wird.
    Da die Lebenserwartungen bei Leibrenten aber von dem Geschlecht und dem Alter abhängig sind, käme ich ohne Ihre Hilfe auf die Idee, diese 915 € zu teilen und mir und meiner Frau je 457,50 € zuzuordnen; aber ob das aber richtig ist, ist fraglich.
    Deshalb meine Frage: In welcher Höhe, an welcher Stelle und auf wen soll/muss ich diese Rente eintragen, damit ich keine Fehler begehe ?


    MfG. Colonius

    2 Mal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: verschoben in Unterforum WISO (Steuer-)Sparbuch

    • Offizieller Beitrag

    Diese Rentenform auf 2 verbundene Personen konnte ich in der Testversion nicht finden und gehe davon aus, dass sie auch in der Vollversion nicht enthalten sein wird.

    Die gibt es auch nicht. Wie die Rente/n zuzuordnen ist/sind, hängt ganz vom Vertragsinhalt ab.

    Da die Lebenserwartungen bei Leibrenten aber von dem Geschlecht und dem Alter abhängig sind, käme ich ohne Ihre Hilfe auf die Idee, diese 915 € zu teilen und mir und meiner Frau je 457,50 € zuzuordnen; aber ob das aber richtig ist, ist fraglich.

    Wie schon gesagt, das ist abhängig vom genauen Vertragstext.

    Deshalb meine Frage: In welcher Höhe, an welcher Stelle und auf wen soll/muss ich diese Rente eintragen, damit ich keine Fehler begehe ?

    Man kann Dir das nur beispielhaft darlegen. Das Beispiel bezieht sich auf den naheliegendsten Fall einer zeitlichen Fixierung und nur einem Rentenempfänger, wonach ggf. auch noch die Erben des längstüberlebenden die Rente erhalten müssten. Es lässt sich aber eigentlich jeder fall über die Software abbilden.


    Wenn Ihr es nicht hinbekommt, Euren Vertrag "zu lesen", dann müsstet Ihr halt einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuziehen. Auf jeden Fall sollte der Steuererklärung eine vollständige Vertragskopie beigefügt werden.

  • Hallo miwe4.
    Mit Deiner Antwort bin ich schon mal ein gehöriges Stück weiter; danke !
    Aber als schon betagte Rentner bin ich noch nicht ganz sicher, ob ich auch alles richtig mache. Deshalb notiere ich folgend den Text der Rentenvereinbarungim Notarvertrag mit.....


    Als Gegenleistung wird folgendes vereinbart:
    Renten/Reallast
    Der Erwerber verpflichtet sich, an den Veräußerer -als Gesamtberechtigten im Sinne des § 428 BGB- bis zum Ablauf des Jahres 2026 (mithin auf die Dauer von 15 Jahren) eine monatliche Rente in Höhe von 915,-- € zu zahlen.
    Die Rentezahlungsverpflichtung erlischt jedoch vorher (auflösende Bedingung) wenn "beide" Berechtigte vorher verstorben sein sollten.


    Hinweis: Als naheliegensten Fall werde wohl ich als Männlicher anzusehen sein, weil ich statistisch früher sterben werde als meine Frau.
    Als Rechtssnachfolger käme nur der überlebende Ehepartenr zum Tragen, keine Kinder oder sonstige Personen, also keine Erben des Überlebenden !


    Du bist sicherlich ein besserer Wissender als ich und ich bitte nochmals darum: wie soll ich diese Rente im WISO-Formular eingeben ?


    Gruß Colonius

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Veräußerer (bisheriger Eigentümer) beide Ehegatten zu jeweils 50% Miteigentumsanteil sind, dann würde ich die Rente tatsächlich 50:50 zuordnen. Wenn dann einem Ehegatten innerhalb der 15 Jahre etwas geschehen sollte, was wir nicht hoffen, dann würde ich die fortlaufende Rente für den Überlebenden Partner entsprechend als 2. Rente anlegen.


    Aber wie gesagt, ohne Vorliegen des Vertrags, alles ohne Gewähr und rein aus Erfahrung.