[Sonderausgaben] Abzugsfähiger Teil der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben ein großes Problem mit dem Steuerbescheid 2010 bezüglich des "Abzugfähigens Teils der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben".


    Kurze Eckdaten:
    Wir sind verheiratet, mein Mann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert (ohne eine Zusatzversicherung).


    Bisher hatten wir nie Probleme mit Wiso und alle Berechnungen haben fast auf dem Cent gestimmt. Dieses Jahr differieren Wiso und unser Steuerbescheid um ca. 1200 Euro.


    Der von Wiso berechnete "Abzugfähige Teil der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" beträgt laut Wiso 12034 Euro, laut dem Steuerbescheid jedoch nur 8476 Euro. Die Differenz von 3558 Euro entspricht exakt den "sonstigen steuerfreien Zuschüssen zur Basiskranken- & Pflegeversicherung".


    In der Entgegnung auf unseren Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid steht folgendes:


    Hat ein Arbeitnehmer mit dem Lohn einen steuerfreien Zuschuss für seine Krankenversicherung erhalten, steht dieser insgesamt in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer Wahlleistungen abgesichert hat. Der Zuschuss mindert in vollem Umfang die Beiträge zur Basisabsicherung.


    Im o.g. Bescheid sind die Beiträge aus der korrigierten Lohnsteuerbescheinigung 2010 bereits berücksichtigt worden, nämlich gesetzlicher Krankenversicherungsbeitrag 6705 Euro und für die Pflegeversicherung Beiträge 990 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss 3588 Euro wurde gegengerechnet. Eine weitere Berücksichtigung kann daher nicht erfolgen.


    Wir haben in Wiso einen Vergleich zwischen Finanzamt und dem Programm durchgeführt. Dabei stimmten im Bereich "Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)" alle Werte überein, nur der "Abzugfähige Teil der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" differierte um die bereits erwähnten 3558 Euro.


    Im Vorfeld hatte der Arbeitgeber eine fehlerhafte elektronische Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt übermittelt. Der Arbeitgeber hat noch vor Abgabe unserer Steuererklärung die korrigierten Daten elektronisch übermittelt. Wir haben die korrekten Werte in Wiso eingetragen und das Finanzamt hat die entsprechenden Daten zur Steuerberechnung herangezogen.


    Wir wollen wissen, ob der Steuerbescheid in Ordnung ist, oder ob wir weiter Einspruch einlegen sollen.


    Kann es sein, dass ein Fehler in dem Wiso-Programm aufgetreten ist, oder wir eine fehlerhafte Eingabe vorgenommen haben?


    Über Infos dankt und freut sich
    frustation :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Hat ein Arbeitnehmer mit dem Lohn einen steuerfreien Zuschuss für seine Krankenversicherung erhalten, steht dieser insgesamt in unmittelbarem Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer Wahlleistungen abgesichert hat. Der Zuschuss mindert in vollem Umfang die Beiträge zur Basisabsicherung.

    Was so ja auch stimmt. Odr seht Ihr das anders?

    Wir haben in Wiso einen Vergleich zwischen Finanzamt und dem Programm durchgeführt. Dabei stimmten im Bereich "Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)" alle Werte überein, nur der "Abzugfähige Teil der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" differierte um die bereits erwähnten 3558 Euro.

    Und wo habt Ihr die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse im Programm eingetragen?

    Kann es sein, dass ein Fehler in dem Wiso-Programm aufgetreten ist, oder wir eine fehlerhafte Eingabe vorgenommen haben?

    Ich tippe auf Letzteres.

    Wir wollen wissen, ob der Steuerbescheid in Ordnung ist, oder ob wir weiter Einspruch einlegen sollen.

    Ihr habt ja schon Einspruch eingelegt, noch einmal geht das nicht. Ihr könnt entweder den Einspruch zurücknehmen oder aber ihn aufrecht erhalten und eine klagefähige Einspruchentscheidung abwarten.

  • 1. Wir haben unsere Werte in die Maske der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.


    2. Bei der Durchsicht im Programm haben wir festgestellt, dass unter dem Punkt Allgemeinen Ausgaben / Versicherungen und Altersvorsorge / Private Kranken- und Pflegeversicherung auch etwas eingegeben wurde.


    Es wurden Angaben unter "Gesamtbeiträge zu privaten Krankenversicherungen" 3555 Euro
    und "darin enthaltene Beiträge zur Basissicherung" 3555 Euro


    und
    "Gesamtbeiträge zur privaten Pflegeversicherung" 552 Euro
    und "darin enthaltene Beiträge zu Pflegepflichtversicherung" 0 Euro


    Der Gesamtbeitrag beträgt 4107 Euro.


    Steckt da irgendwo unser Fehler oder der von Wiso?


    Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag
    frustation

    • Offizieller Beitrag

    2. Bei der Durchsicht im Programm haben wir festgestellt, dass unter dem Punkt Allgemeinen Ausgaben / Versicherungen und Altersvorsorge / Private Kranken- und Pflegeversicherung auch etwas eingegeben wurde.


    Es wurden Angaben unter "Gesamtbeiträge zu privaten Krankenversicherungen" 3555 Euro
    und "darin enthaltene Beiträge zur Basissicherung" 3555 Euro


    Frage: Wurde eine Datenübernahme aus dem Vorjahr vorgenommen?


    Wenn keine private KV vorliegt, so dürfen dort auch keine Beiträge im Formular erscheinen. Das müsste dann geändert und dem FA mitgeteilt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass hier genau der Eingabefehler liegt.