Multifunktionsgerät buchen bzw. Korrekturbuchung erforderlich?

  • Liebes Forum,


    ich habe bereits dieses und andere Foren durchsucht, aber eine für mich verständliche/vollständige Antwort noch nicht finden können.


    Angenommen Herr Schmidt (Freiberufler) hat im Dezember 2011 ein Multifunktionsgerät (3 in 1: Drucker, Scanner, Kopierer) für Netto € 75,00 gekauft und bucht dieses in WISO EÜR unter laufende Buchungen als "Büromaterial 19%". Die Ust-Voranmeldung für Dez 11 hat er inzwischen losgeschickt.


    Nun fragt sich Herr Schmidt, ob diese Buchung korrekt war oder ob er diese Buchung nicht unter "Anlagevermögen" als GWG < € 150 hätte buchen müssen. Würde diese Buchung dann in die laufenden Buchungen übernommen? Bzw. muss ein GWG < € 150 überhaupt ins Anlagevermögen?


    Wie könnte Herr Schmidt das - sofern erforderlich - korrigieren (inkl. Ust-Voranmeldung) ?


    Vielen Dank für Eure Antworten
    Entenhaus

  • Nun fragt sich Herr Schmidt, ob diese Buchung korrekt war oder ob er diese Buchung nicht unter "Anlagevermögen" als GWG < € 150 hätte buchen müssen. Würde diese Buchung dann in die laufenden Buchungen übernommen? Bzw. muss ein GWG < € 150 überhaupt ins Anlagevermögen?


    Kann man unter Bürobedarf / Büromaterial wie beriets geschehen buchen oder auch GWG <150,-
    Es soll FA geben die bei Multifunktionsdrucker KEINE eigenständie Nutzung sehen und dann gibts Mecker da es kein GWG sein soll sondern Anlagegut.
    Wenn es auf Bürobedarf gebucht ist, ist das Ok und es ist nichts ins Anlageverzeinis auf zu nehmen.