Einnahmenüberschussrechnung Kleinunternehmer Umsatzsteuer

  • Guten Tag,


    ich bin Kleinunternehmer und nutze für meinen Büro-Kram "Mein Büro 2007": Und zwar habe ich folgende Fragen:
    1. Bei Abschreibungen muss ich ja den Netto Betrag, also den ausgegebenen Betrag Minus 19 % eintragen. Muss ich die 19 % auch irgendwo eintragen?
    2. Bei normalen Ausgaben, beispielsweise für Fremdleistungen, muss ich da den Netto oder den Brutto Betrag angeben? Hierbei wird ja sowieso der Steueranteil abgefragt.


    Vielen Dank und frohe Ostern!

  • Hallo,
    wenn Du Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz bist, dann hast Du mit der MwSt nichts zu tun. Für Dich ist Brutto=Netto. Du kannst keine Vorsteuer (MwSt) in Abzug bringen, da Du auch keine Umsatzsteuer (MwSt) auf Deinen Rechnungen ausweist.

  • Zitat von "khmcologne"

    Hallo,
    wenn Du Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz bist, dann hast Du mit der MwSt nichts zu tun. Für Dich ist Brutto=Netto. Du kannst keine Vorsteuer (MwSt) in Abzug bringen, da Du auch keine Umsatzsteuer (MwSt) auf Deinen Rechnungen ausweist.


    Also soll ich einfach überall die definitiven Beträge, also die kompletten Einnahmen sowie die kompletten Ausgaben angeben? Wie wirkt sich das auf Frage 2 aus, muss ich da dann bei Steuerschlüssel überhaupt etwas eintragen, da dies dann ja in der EÜR unter "gezahlte Vorsteuerbeträge" (Zeile 43) fällt?


    Danke und viele Grüße

  • Hallo,
    wenn du unter ->Meine Firma ->Einstellungen ->Steuer-Einstellungen ->MwSt-Einstellungen ab 2007 "Erlöse als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG" eingestellt hast, dann stellt sich Dir die Frage nicht, da MB dann die entsprechenden Konten bebucht.
    Und nochmal, wenn Du wie vorgehend beschrieben Kleinunternehmer bist, dann ist MwSt ist für dich nicht relevant. Der Bruttobetrag ist grundsätzlich der Nettobetrag.