Zweitstudium als Betriebsausgaben absetzen

  • Wo steht das da?

    Da steht: "Sie können alle Kosten (auch die vergeblichen) im Rahmen Ihrer Erklärung geltend machen. Eine Rückforderung für Vorjahre kommt nicht in Betracht, da Sie die Kosten wirtschaftlich getragen haben."


    Der Sachverhalt mag nicht genau derselbe sein, aber es geht auch um die Frage ob Studienkosten trotz Studienabbruch geltend gemacht werden können.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Dir schon mehrmals gesagt, dass bei Werbungskosten, und darum geht es in dem Fall, kein Hahn danach kräht. Bei Betriebsausgaben gelten immer besondere Regeln, da der Gesetzgeber dieses für unternehmerische Einkünfte so vorgesehen hat. Das war bei Gewinneinkünften schon immer so und wird auch immer so bleiben.


    Alle sind froh, dass sie es nach aktueller Rechtssprechung (hoffentlich problemos) als Werbungskosten durchbekommen und du versuchst mit irgendwelchen Gestaltungen wieder eine vermeintlich günstigere Sonderregelung zu erreichen.


    Wir haben Dir mehrmals gesagt, dass solche Versuche einer steuerlichen Gestaltung in die Hände eines Steuerberaters gehören. Da hängt nämlich einiges dran. Für mich ist das Thema auserörtert.