Wo steht das da?
Da steht: "Sie können alle Kosten (auch die vergeblichen) im Rahmen Ihrer Erklärung geltend machen. Eine Rückforderung für Vorjahre kommt nicht in Betracht, da Sie die Kosten wirtschaftlich getragen haben."
Der Sachverhalt mag nicht genau derselbe sein, aber es geht auch um die Frage ob Studienkosten trotz Studienabbruch geltend gemacht werden können.