Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat einen Aufhebungsvertrag angenommen. Das Beschäftigungsverhältnbis endet 6 Monate später. In dieser Zeit ist er unwiderruflich freigestellt. D.h. er erhält weiterhin seinen Lohn, die Sozialabgaben werden unverändert abgeführt.
Welche Werbungskosten in Bezug auf das "Beschäftigungsverhältnis" können geltend gemacht werden?
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Welche Werbungskosten in Bezug auf das "Beschäftigungsverhältnis" können geltend gemacht werden?
Eigentlich keine Werbungskosten ansetzbar.Die Sozialabgaben dann als Sonderausgaben geltend machen.
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Welche Werbungskosten in Bezug auf das "Beschäftigungsverhältnis" können geltend gemacht werden?
Welche Aufwendungen sind denn tatsächlich angefallen?