Nebenverdienst Steuerfrei

  • Bin Rentner und möchte zusärtzlich als Dienstleister arbeiten, (Rechnungen ohne Mehrwertsteuerangabe). Muß ich hiefür ein Gewerbe anmelden?

  • Hallo Wilbert


    Um zuerst auf deine Überschrift zu kommen:


    Aufwandsentschädigungen
    Einnahmen sind bis zu einer Höhe von maximal 3.600 DM steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass sie für eine nebenberufliche Tätigkeit
    · als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher,
    Betreuer oder ähnliches,
    · im künstlerischen Bereich oder
    · in der Pflege alter, kranker oder
    behinderter Menschen gezahlt wurde.
    Nebenberuflich ist eine Tätigkeit, die nicht mehr als ein Drittel der Zeit einer vergleichbaren vollzeittätigkeit in Anspruch nimmt. Bei der
    Beurteilung als nebenberuflich werden mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst (Lehrtätigkeit an verschiedenen Schulen).


    Außerdem müssen Sie die Tätigkeit entweder für einen öffentlichen Arbeitgeber oder für eine einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienenden Einrichtung ausgeübt haben. Zusätzlich muss die Tätigkeit selbst einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.
    Sind alle Bedingungen erfüllt, bleiben Einnahmen bis zu 3.600 DM pro Jahr steuerfrei. Liegen die Einnahmen höher, ist der übersteigende Teil
    steuerpflichtig.
    Ausgaben die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, können nur als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen (3.600 DM) übersteigen.


    Beispiele:
    Begünstigt ist z.B. die Tätigkeit als Sporttrainer, Dirigent, Chorleiter, Vortragender bei der VHS, Kursleiter bei Erste-Hilfe-Kursen.
    Nicht begünstigt ist z.B. die Tätigkeit als Dresseur, Kassen- oder Gerätewart.


    Ansonsten, wenn es sich nicht um Aufwandsentschädigungen wie oben beschrieben handelt solltest du m.E. ein Gewerbe anmelden.


    Gruss