Guten Abend!
Durch die Bearbeitung der WISO-Steuersoftware bin ich heute über den Punkt "Außergewöhnliche Belastung" gestolpert. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob ich Kosten für die Therapiegespräche und die verordneten Kräutermischungen unter diesem Punkt angeben kann. Wenn ja, reicht es die einzelnen Rechnungen und Rezepte einzureichen oder benötige ich zusätzlich noch eine Bestätigung des behandelnden TCM-Mediziners zur Notwendigkeit und/oder der Beschreibung des Krankheitsbildes?
Vielen Dank im voraus!
Kassandra