Kinderfreibetrag bei Rückzug aus dem Ausland anteilig berrechnet ?

  • Hallo forum,
    ich bin am 1.6. 2012 aus dem Ausland (Schweiz) wieder nach Deutschland zurück gezogen.
    Die Software "WISO steuer für MAC" berechnet für unsere im gemeinsamen Haushalt lebende Famile 7008 EUR Kinderfreibetrag (eine Tochter).
    Wird dieser Freibetrag nicht anteilig umgerechent als 584 EUR je Monat ... in meinem Fall also 7x584 EUR= 4088 EUR ???
    Die zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht habe ich korrekt für beide Elternteile angegeben, doch die Software berechnet mir immer einen Kinderfreibetrag von 7008 EUR... Ist das ein Fehler im Programm oder gilt der Freibetrag immer 7008 EUR ... egal wie lange man in Deutschland war ???


    Gruss und Danke
    Jochen Christmann

    • Offizieller Beitrag

    Unbeschränkte Steuerpflicht in D ab 6/ 2011 und gleichzeitig Einkünfte unter Progressionsvorbehalt für die Monate 1-5 / 2011 ergeben mMn einen vollen Kinderfreibetrag für das Jahr 2011.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei aber § 32 Absatz 6 Satz 4 EStG zu beachten sind. Nicht umsonst fragt das Steuer-Sparbuch alles ab.

  • Danke für den Hinweis mit den "weiteren Wohnsitzen".. wobei ich den "Letzten" Wohnsitz 2011 eigentlich als den aktuellen ansehe also den letzten gültigen in 2011 ...
    Doch egal welches Ausland/Inland ich wo eingebe, es bleibt den 7008 EUR...


    Liegt das vielleicht daran dass die Schweiz in der "Ländergruppe 1" ist --> Ländergruppe 1 bedeutet vollen Anspruch auf die Freibeträge (Ansatz 4/4) ? Oder doch Programmfehler ???


    • Offizieller Beitrag

    Du kannst mehrerer nacheinanderliegende Zeiträume bzw. Wohnsitze eintragen. Dann siehst Du das Ergebnis doch. Und angeben musst Du es doch eh.

  • Hallo miwe4,
    danke für deine Beiträge... ich will da ja auch alles angeben und nicht tricksen ... aber auch nicht auf die Nase fliegen ...
    Ich kann da Zeiträume und Aufenthaltsorte eintragen wie ich will, es bleibt bei dem Höchstbetrag (siehe Anhang). Ich kann mir nur Vorstellen, dass es sich um einen Programmfehler handelt. So wie ich den Gesetztestext in dem von dir bereits verlinkten § 32 Absatz 6 Satz 4 EStG richtig verstehe, steht uns für die Zeit vom 1.1. bis 30.5 kein Freibetrag zu ... steuer:mac sagt aber was anderes ... Ich denke mal, die Software verwechselt das was mit "auswärtige Unkterkunft" (obwohl ich das nicht aktiviert habe - und meine Tochter noch nicht Volljährig ist) und sieht hier gar nicht, dass mein Haushalt in der Zeit vom 1.1. bis 30.5. ausserhalb der BRD war (bei der Einkommenssteuer hat steuer:mac das aber sehr wohl erkannt)...
    Es ändert sich nur was wenn ich die Schweiz gegen eine anderes Land aus einer Anderen Gruppe auswähle...


    Gruss und Danke
    Jochen

    • Offizieller Beitrag

    So wie ich den Gesetztestext in dem von dir bereits verlinkten § 32 Absatz 6 Satz 4 EStG richtig verstehe, steht uns für die Zeit vom 1.1. bis 30.5 kein Freibetrag zu ...

    Das verstehst Du falsch. In dem Satz steht etwas anderes nämlich die Würdigung nach der Ländergruppeneinteilung.


    In den Erläuterungen zur Steuerberechnung kannst Du die steuerlichen Auswirkungen übrigens besser nachvollziehen.