Wenn bei Unterstützung bedürftiger Personen (Anlage Unterhalt)
als Einküfte und Bezüge des Unterstützden z.B. nur Elterngeld habe und keinen Bruttoarbeitslohn
dann zieht mir das Sparbuch automatisch einen "nichtgenutzten" Arbeitnehmer-Pauschbetrag
in Höhe von 1000 EUR ab.
Ist das so richtig?