Rechnung dem richtigen Sachkonto zuordnen

  • Hi :)


    Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich mir die Erstellung der Steuererklärung samt EÜR zu einfach vorgestellt habe.


    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, da ich mir durch Bloggen einen kleinen Nebenverdienst sichern kann. Ich habe eigentlich, bis auf die Hosting-Kosten und ein paar Werbebuchungen keinerlei Ausgaben in 2011.


    Ein Problem wäre aber die richtige Zuordnung der Einnahmen. Da es sich eigentlich um nur wenig differenzierte Posten handelt, muss ich nur einmal durchsteigen, dass es soweit passt:


    1. Einnahmen über verschiedene Vermarktungsanbieter mit ausgewiesener MwSt. buche ich unter 8400.


    2. Einnahmen aus einem Nicht-EU-Land buche ich unter 8338 (Rechnung habe ich mit dem Hinweis "Die Rechnung erfolgt auf einer nicht im Inland steuerbaren Leistung" versehen).


    3. Einnahmen aus einem EU-Land buche ich unter 8339 (Rechnung habe ich mit Hinweis "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger - Reverse-Charge-Verfahren" versehen).


    4. Einnahmen, die ich von einem als Kleingewerbe angemeldeten Anbieter erhalte, buche ich als ???


    5. Dann habe ich noch eine Rechnung bzw. Auszahlung aus Estland. Dort steht nichts über eine Versteuerung drin. Ich habe dann angefragt und die Auskunft erhalten, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Wie wäre diese zu verbuchen?



    Kann mir vielleicht jemand nen kleinen Tipp geben, ob irgendwo bei den ersten drei Punkten ein Fehler liegt und bei 4 und 5 die passende Kategorie nennen?


    Bin für jeden Hinweis dankbar :)


    Gruss
    Tobi

    • Offizieller Beitrag

    Hi :)

    Hi [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_smile.gif

    Ich habe irgendwie das Gefühl, dass ich mir die Erstellung der Steuererklärung samt EÜR zu einfach vorgestellt habe.

    Ach was, das wird- immer schön langsam!


    Ich habe ein Gewerbe angemeldet, da ich mir durch Bloggen einen kleinen Nebenverdienst sichern kann. Ich habe eigentlich, bis auf die Hosting-Kosten und ein paar Werbebuchungen keinerlei Ausgaben in 2011.

    Okay, das wird nicht schwer!


    Ein Problem wäre aber die richtige Zuordnung der Einnahmen. Da es sich eigentlich um nur wenig differenzierte Posten handelt, muss ich nur einmal durchsteigen, dass es soweit passt:


    1. Einnahmen über verschiedene Vermarktungsanbieter mit ausgewiesener MwSt. buche ich unter 8400.

    Ja.
    Ich verstehe also richtig, SIE sind KEIN Kleinunternehmer, schreiben Rechnungen und weisen MWSt aus?!
    Konto 8400!


    2. Einnahmen aus einem Nicht-EU-Land buche ich unter 8338 (Rechnung habe ich mit dem Hinweis "Die Rechnung erfolgt auf einer nicht im Inland steuerbaren Leistung" versehen).

    Ja.

    3. Einnahmen aus einem EU-Land buche ich unter 8339 (Rechnung habe ich mit Hinweis "Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger - Reverse-Charge-Verfahren" versehen).

    Ja.


    4. Einnahmen, die ich von einem als Kleingewerbe angemeldeten Anbieter erhalte, buche ich als ???

    8400
    Was interessiert es SIE, ob der, der Ihnen Geld überweist, Kleingewerbetreibender ist oder nicht?
    SIE sind (wenn ich 1. richtig interpretiere) KEIN Kleingewerbetreibender und weisen Umsatzsteuer aus.
    Auch wenn der Kunde, wer immer das ist, selbst keine Umsatzsteuer abführt, muss er IHRE bezahlten!

    5. Dann habe ich noch eine Rechnung bzw. Auszahlung aus Estland. Dort steht nichts über eine Versteuerung drin. Ich habe dann angefragt und die Auskunft erhalten, dass sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Wie wäre diese zu verbuchen?

    Das ist eine Ausgabe, nicht wahr?
    Estlandestlandestland... das ist Gemeinschaftsgebiet.
    Wenn Die ihnen telefonische Auskünfte geben, warum machen Sie keine auf der Rechnung???
    Ist das so etwas wie eine Kleinunternehmerschaft???


    Ich würde auf Nummer sicher gehen und das Konto 3425 verwenden.

    Kann mir vielleicht jemand nen kleinen Tipp geben, ob irgendwo bei den ersten drei Punkten ein Fehler liegt und bei 4 und 5 die passende Kategorie nennen?

    Ich sehe keinen Fehler- außer es fehlen Angaben von Ihnen, wie etwa:


    sind Ihre Umsätze umsatzsteuerpflichtig oder sind sie Kleinunternehmer iSd §19 UStG?

  • Hallo Häschen :)


    Vielen Dank für die schnelle Antwort :)


    Also ich bin kein Kleinunternehmer, da ich bereits eine PV-Anlage laufen habe (die ich in einer gesonderten EÜR führe, richtig?)



    Zu 4:


    Ich bin bei einigen Anbietern angemeldet, bei denen ich durch Aufträge praktisch ein Guthaben ansammle. Neben meiner Blogger-Tätigkeit sind das auch Paidmail-Anbieter und Bonus-Portale. Dort kann ich dann einfach eine Auszahlung anfordern und erhalte das Geld überwiesen, allerdings als Netto-Betrag, da diese eben als Kleinunternehmer auftreten. Ich muss diese Anbieter dann vermutlich direkt anschreiben und darauf hinweisen, dass ich die MwSt. mit ausbezahlt bekommen möchte.


    Zu 5.


    Ist ebenfalls eine Einnahme. Dort verkaufe ich Linkplätze auf meinen Blogs. Ab einem entsprechenden Guthaben wird dann ebenfalls ausbezahlt.



    Gruss
    Tobi

    • Offizieller Beitrag


    Zu 4:
    . Ich muss diese Anbieter dann vermutlich direkt anschreiben und darauf hinweisen, dass ich die MwSt. mit ausbezahlt bekommen möchte.


    Zu 5.


    Ist ebenfalls eine Einnahme. Dort verkaufe ich Linkplätze auf meinen Blogs. Ab einem entsprechenden Guthaben wird dann ebenfalls ausbezahlt.

    zu 4. Aber ja doch, natürlich! SIE führen ja umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus.


    zu 5. gilt dann das selbst wie für alle anderen EG- Umsätze auch! ;)