Hallo Zusammen,
als Neuling hier habe ich ein Problem, mit dem ich nicht weiterkomme.
Ich habe von GmbH auf Einzelunternehmen verschmolzen. Für das letzte Geschäftsjahr der GmbH gibt es eine Schlussbilanz, die noch der Steuerberater erstellt hat; wie erstelle ich daraus nun eine Eröffnungsbilanz für das Einzelunternehmen; als Jahresabschluss ist EÜR vorgesehen.
Die Aktivseite mit Anlage- u. Umlaufvermögen ist weitestgehend klar. Unklar: Forderungen gegen Gesellschafter - wohin damit? Gibt es als Einzelunternehmer ja nicht mehr.
Schwieriger wird es mit der Passivseite mit Posten wie "Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter", Steuerverbindlichkeiten, Rückstellungen, Verlustvortrag, Jahresüberschuss, etc.
Wohl muss alles über Festkapital als EB-Wert gebucht werden, aber wie?
Eigentlich muss doch die Eröffnungsbilanz das Spiegelbild der Schlussbilanz des Vorjahres sein. Doch das haut bei mir nicht hin, wenn ich Eigenkapital u. Verbindlichkeiten über Stammkapital eröffne.
Kann mir jemand helfen oder weiß jemand Informationen, die ich abrufen kann - eine Muster-Eröffnungsbilanz für meinen Fall wäre ideal.
Danke schon mal und einen schönen Abend