teilweise Übertragung

  • Ich habe den hälftigen Eigentumsanteil an unserem vermieteten Reihenhaus von meinem Noch-Ehemann übertragen bekommen . Kann ich die Notar- und Gerichtskosten absetzen? Wohin gehören die Kosten? Sind es außergewöhnliche Kosten (da auch Scheidungsfolgenvereinbarung) oder sind es Kosten, die ich unter Anlage V (wenn ja, wo) angebe?


    Freue mich über Hilfestellungen!


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Da würde ich mal ganz dringend zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters raten.


    Deine Beschreibung des Sachverhaltes ist ja etwas dürftig Es kommt halt wie immer darauf an. Es gibt ja nun verschiedene Positionen zu den Notar- und Gerichtskosten. Ggf., je nach Zahlen/Werten auch Aufteilung Anschaffungsvorgang entgeltlicher/unentgeltlicher Erwerb.


    Wie sind jetzt, nach Übertragung des 1/2-Anteils, die Eingentumsanteile (jetzt Du 1/1 oder jetzt je 1/2)? Ggf. wird es jetzt noch komplizierter.