Ich habe den hälftigen Eigentumsanteil an unserem vermieteten Reihenhaus von meinem Noch-Ehemann übertragen bekommen . Kann ich die Notar- und Gerichtskosten absetzen? Wohin gehören die Kosten? Sind es außergewöhnliche Kosten (da auch Scheidungsfolgenvereinbarung) oder sind es Kosten, die ich unter Anlage V (wenn ja, wo) angebe?
Freue mich über Hilfestellungen!
Danke!