Frage zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag

  • Schönen Guten Abend,


    ich sitze gerade an meiner ersten Einkommensteuererklärung.


    Ich bräuchte hilfe und zwar verstehe ich das einfach nicht mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000€,
    ist das ein betrag den mann ereichen muss um etwas zurück zubekommen oder wie soll ich das verstehen?


    ich habe nun alles eingegeben und bin bei meinen Ausgaben auf 1678€ gekommen und bei erstattung 176€


    heißt das ich bekomme nur diese 176€ wieder? kann mir irgendjemand mal erklären was jetzt dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag
    ist. Ja ich habe gegoogelt und ich habe auch in der software gelesen aber ich verstehe es irgendwie einfach nicht.


    ich würde mich wirklich freuen wenn mir das jemand erklären könnt.


    vielen dank schon mal


    lg Andy

  • Ja vielen Dank das habe ich aber auch schon gefunden und in meinem sparbuch habe ich es auch gefunden aber ich verstehe es einfach nicht.
    es leuchtet mir einfach nicht ein was diese 1000 euro bedeuten muss ich nun mehr als diese 1000 euro an ausgaben haben um etwas zurückbekommen
    oder werden mir die abgezogen von dem was ich an ausgaben hatte.
    Oder wie kommt das jetzt zustande das von 1600€ nur noch ca. 170€ erstattet werden? Ich habe da irgendwie son kleines verständniss problem.


    Lg

    • Offizieller Beitrag

    muss ich nun mehr als diese 1000 euro an ausgaben haben um etwas zurückbekommen

    Ja. Und besser als in den verlinkten Texten kann man es auch mit freien Worten nicht erklären.


    Wobei das Steuerrecht ja noch aus anderen Besteuerungsgrundlagen besteht als Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit und Werbungskosten/Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

  • Oder wie kommt das jetzt zustande das von 1600€ nur noch ca. 170€ erstattet werden? Ich habe da irgendwie son kleines verständniss problem.

    Du bekommst die 170 Euro nicht "von 1600 Euro" erstattet.


    Du hast Dein Bruttojahreseinkommen (und ggfs. andere Einkünfte). Davon wird vereinfacht alles abgezogen, was "abgesetzt" werden kann. Das ergibt das zu versteuernde Einkommen. Damit schaut man in die Steuertabellen und erfährt, wie viel Einkommensteuer fällig ist.


    Dann rechnet das Finanzamt zusammen, wie viel Einkommensteuer Du bereits während des Jahres gezahlt hast, und zieht davon die fällig Einkommensteuer ab.


    Wenn Du während des Jahres mehr Einkommensteuer gezahlt hast, als fällig, bekommst Du eine Erstattung, ansonsten musst Du nachzahlen.


    Die 1000 Euro Werbungskostenpauschale kannst Du immer absetzen. Die wird immer automatisch vom Finanzamt abgezogen, ohne dass Du was machen müsstest.


    Wenn Du in Sparbuch testweise Deine Werbungskosten schrittweise entfernst, siehst Du, dass sobald Du nur noch 1000 Euro oder weniger ansetzt, die berechnete Erstattung/Nachzahlung sich nicht mehr ändert. Ob Du 0, 100, 500, 1000 Euro Werbungskosten tatsächlich hast und im Programm angibst, ist völlig egal. Unter 1000 Euro kannst Du Dir das ganze sparen.


    Erst, wenn Du mehr als 1000 Euro Werbungskosten hast, wirkst es sich auf das zu versteuernde Einkommen aus. 1000 Euro werden immer abgesetzt. Wenn Du mehr Ausgaben hast, kannst Du mehr absetzen.


    Aber Deine Erstattung hängt nicht direkt mit den Werbungskosten zusammen. Du erhältst die 176 Euro Erstattung nicht auf die 1678 Euro Werbungskosten. Du erhältst eine Erstattung, weil Du während des Jahres mehr Einkommensteuer gezahlt hast, als für das Jahr im Einkommensteuerbescheid fällig ist. Es hätte genauso gut sein können, dass Du etwas nachzahlen müsstest, nur eben etwas weniger verglichen mit dem Fall, Du hättest 1000 Euro oder weniger Werbungskosten. 1678 Euro Werbungskosten sagen nicht automatisch, dass Du eine Erstattung bekommst.


    Außerdem sind die Erstattungen/Nachzahlungen Steuern. 1000 Euro Werbungskostenpauschale oder Deine 1678 Euro Werbungskosten heißt nicht, dass Dir das Finanzamt die 1678 Euro Werbungskosten zurückzahlt, sondern, dass Du auf die 1678 Euro Werbungskosten keine Steuern zahlst. Wenn Du einen Steuersatz von 20% hättest, wären sonst eben 678 * 20% = 135,6 Euro fällig. Die "sparst" Du Dir, wobei aber wie oben geschrieben, das nichts direkt mit einer Erstattung zu tun hat.