Ausbildungskosten der Ehefrau und BAB

  • Hallo,


    ich habe beim aktuellen Wiso Steuern 2011 ein Problem mit den Ausbildungskosten meiner Frau und dem erhaltenen BAB. Dies ist meines Wissen ja wie BaföG anzugben. Ich habe also die Ausbildung meiner Frau unter Ausbildungskosten erfasst und unter dem Punkt "abzüglich Ausbildungszuschüsse" den erstatteten BAB Betrag vom Jahr 2011 angegeben. Ihre Ausgaben betragen 2058 Euro. BAB wurde aber 4818 Euro gezahlt, da ja dort auch anteilig die Miete für die Wohnung und nicht nur Fahrtkostet erstattet werden. Die Einzelerstattungsbeträge sind dem BAB Bescheid aber nicht zu entnehmen.


    Jetzt meckert das Programm bei der Überprüfung für eine Abgabe mit Elster, dass keine Ausbildungskosten erfasst wurden, da die ja logischerwiesedurch die Erstattung bei 0 Euro liegen.


    Was kann ich tun, dass ich über diesen Punkt hinaus komme? :?:

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du mal bei WISO Steuer den Hilfeindex benutzt?


    Da steht nämlich folgendes:


    R 10.9
    Aufwendungen für die Berufsausbildung
    1Erhält der Stpfl. zur unmittelbaren Förderung seiner Ausbildung steuerfreie Bezüge, mit denen Aufwendungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgegolten werden, entfällt insoweit der Sonderausgabenabzug. 2Das gilt auch dann, wenn die zweckgebundenen steuerfreien Bezüge erst nach Ablauf des betreffenden Kalenderjahres gezahlt werden. 3Zur Vereinfachung ist eine Kürzung der für den Sonderausgabenabzug in Betracht kommenden Aufwendungen nur dann vorzunehmen, wenn die steuerfreien Bezüge ausschließlich zur Bestreitung der in § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bezeichneten Aufwendungen bestimmt sind. 4Gelten die steuerfreien Bezüge dagegen ausschließlich oder teilweise Aufwendungen für den Lebensunterhalt ab - ausgenommen solche für auswärtige Unterbringung -, z.B. Berufsausbildungsbeihilfen nach § 59 SGB III , Leistungen nach den §§ 12 und 13 BAföG , sind die als Sonderausgaben geltend gemachten Berufsausbildungsaufwendungen nicht zu kürzen.

  • Der Betrag ist aber aus dem BAB Bescheid eben nicht herauszulesen. Da steht nur, dass die Lebensunterhaltungskosten über 870 Euro betragen. Das Lehrlingsgehalt beträgt 430 Euro und den Differenzbetrag beträgt dann 440 Euro. Das übernimmt dann das Amt.
    Da ist aber nichts einzeln aufgeschlüsselt.


    Muss ich also nichts angeben? Weil keine auswärtige Unterbringung vorlag?