Kapitalabfindung von Pensionsfonds (Kleinstrente), wo in Steuererklärung eintragen?

  • Hallo Mitstreiter,
    seit Dez. 2011 erhalte ich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Im gleichen Monat hat mir der Pensionsfonds eine Abfindung gezahlt, da die eingezahlten Beträge nur für eine sog. Kleinstrente reichen. Eine Lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erstellt, vermutlich weil der Betrag brutto=netto ausgezahlt wurde. Im Anschreiben steht, das die Leistung gemäß §22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig ist. Aber wo muss ich den Betrag in der Steuererklärung nun eintragen, in der Anlage N oder in der Anlage R?


    Für Hinweise, gerne auch mit verständlichem Quellennachweis, würde ich mich sehr freuen.


    Vielen Dank für eure Hinweise
    Peter-Paul ?(

    • Offizieller Beitrag

    Anlage R. Aber das sollte sich aus der Mitteilung eigentlich ergeben. Oder es wird in Kürze noch eine detaillierte Leistungsmitteilung, die regelmäßig alle erforderlichen Infos enthält, kommen. Das müsstet Du mit der zahlenden Stelle klären.

  • Hallo miwe,


    Danke für die schnelle Antwort. In der Auszahlungsinformation steht dazu nur der Satz: " Ausgezahlte Leistungen des Pensionsfonds sind grundsätzlich gemäß §22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig und von Ihnen der Finanzverwaltung zu melden". Meine Nachfrage beim Pensionsfonds in welcher Anlage der Steuererklärung konnten sie mir nicht beantworten. Aber mein Finanzamt war auch nicht besser. Zitat: "Legen sie das Schreiben der Steuererklärung bei und wir (das Finanzamt) entscheiden dann, wie und wo der Betrag eingetragen wird. Und genau das würde ich gerne vermeiden und daher hoffe noch auf Informationen von Betroffenen.
    Gruß
    Peter-Paul

    • Offizieller Beitrag

    Und genau das würde ich gerne vermeiden


    Das brauchst Du auch nicht unbedingt.


    Wie miwe4 schon erwähnte, muss Dir der Versicherer zu dieser Zahlung eine sog. "Leistungsmitteilung" zusenden, dazu ist er verpflichtet.


    Diese Mitteilungen werden aber oft erst im März versendet; also mal abwarten.


    Auf dieser Leistungsmitteilung ist dann eine Ziffer/Nummer abgedruckt. Anhand dieser Ziffer wird dann die Eintragung in die entsprechende Zeile der Anlage "R" vorgenommen. Vielleicht dann hier nochmals melden.

    • Offizieller Beitrag

    § 22 Nr. 5 EStG ist immer ide Anlage R. Und das Finanzamt hält sich selbstverständlich bedeckt, da es zum aktuellen Zeitpunkt u.U. noch gar keine maschinelle Übermittlung Deiner Rentendaten durch die zahlende Stelle erhalten hat. Ohne Kenntnis aller Infos würde ich da auch nichts sagen. Warte die zwingend zu erstellende Leistungsmitteilung ab.

  • Hallo,


    habe noch einmal beim Pensionsfonds angerufen und zielsicher nach der sog. Leistungsmitteilung gefragt und 10 Minuten später gab es einen Rückruf. Ja die Leistungsmittteilung geht nächste Woche raus und auf der Seite 2 steht auch genau drauf, wo was einzutragen ist.


    Großes Dankeschön an beide Moderatoren!


    Bis zum nächsten Mal
    Peter-Paul
    Das Thema ist für mich beendet und kann geschlossen werden. Aber wie?

  • Ich habe bezüglich der Auszahlung des Pensionsfonds eine Frage. Ich habe eine Entgeltumwandlung gehabt. Diese ließ auf Grund der Kürze nur eine Kapitalabfindung zu. Das ganze Guthaben wurde ausgezahlt. Muss ich nun die Summe voll angeben und wird sofort auf die volle Summe Steuer fällig?

    Bei monatlicher Rentenzahlung wird das dann aber "abgestottert" und die Steuer ist bei den kleinen Zahlungen nicht so hoch. Ich bin mir sehr unsicher und behalte mir eine große Summe für die Steuerzahlung zurück.

    Wo trage ich diese Kapitalauszahlung in der Steuer ein. Lapidar wird in der Leistungsmitteilung nur §22 Nr. 5 genannt. Da gibt es aber mehrere Unterpunkte zu der Nr 5.

    Wie ist es eigentlich damit bei Kapitalabfindungen. Ist da nicht auf Grund der Höhe der zahlung so, das mit dem höheren Auszahlungsbeitrag auch die Steuer höher ist also man in eine höhere Steuerklass landet. Bei Zahlungen an die KV zahlt man Beiträge aus der Kapitalabfindung max. 120 Monate , eben 10 Jahre mönatliche Beiträge. Wie ist das mit der Steuer. Abstottern oder großer Batzen sofort?

    Welcher Punkt von den vielen Pnkten in dem Wiso-Programm trifft zu. Es gibt 13 mögliche Punkte zu §22 Nr. 5