Hallo Mitstreiter,
seit Dez. 2011 erhalte ich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Im gleichen Monat hat mir der Pensionsfonds eine Abfindung gezahlt, da die eingezahlten Beträge nur für eine sog. Kleinstrente reichen. Eine Lohnsteuerbescheinigung wurde nicht erstellt, vermutlich weil der Betrag brutto=netto ausgezahlt wurde. Im Anschreiben steht, das die Leistung gemäß §22 Nr. 5 EStG steuerpflichtig ist. Aber wo muss ich den Betrag in der Steuererklärung nun eintragen, in der Anlage N oder in der Anlage R?
Für Hinweise, gerne auch mit verständlichem Quellennachweis, würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank für eure Hinweise
Peter-Paul