Betriebsausgaben werden nicht korrekt berechnet

  • Wenn ich bei den Betriebsaugaben (sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Einahmenüberschussrechnung) einen Betrag bei "Fahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebstätte...) eintrage, vermindern sich meine Ausgaben und somit auch die berechnete Erstattung.


    Beispiel:
    - Ohne Fahrzeugkosten: Betriebsaugaben gesamt €5000
    - mit Fahrzeugkosten €1000: Betriebsausgaben gesamt €4000


    Aus meiner Sicht sollen die Ausgaben um € 1000 auf € 6000 steigen!? ?(

  • Hat dieses Problem noch keiner gehabt?


    Wo ist das Problem?
    Es steigt der Betriebsgewinn, du kannst dann aber 0,30 € Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen.
    MfG Günter

  • Das verstehe ich aber nicht so ganz.
    Wenn ich meine Betriebsausgaben erhöhe, was ich ja eigentlich mit den Fahrkosten dachte zu tun, wieso erhöht sich dann mein Betriebsgewinn?


    Hier der Kommentar des Info Ballons zu diesem Feld:


    Für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte können die Fahrtkosten ab dem ersten Kilometer mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden. Die Entfernungspauschale ist eine fahrzeugunabhängige Kilometerpauschale. Sie gilt für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Betriebsstätte.
    Unter der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte versteht der Gesetzgeber die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte.

  • Das verstehe ich aber nicht so ganz.


    Die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sind keine Betriebskosten sondern private Werbungskosten.
    Wenn du das buchst, wird dein Gewinn erhöht.(Kosten gemindert)
    Im Gegenzug kannst du natürlich die Entfernungspauschale ansetzen.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Die Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sind keine Betriebskosten sondern private Werbungskosten.

    ?( ?(

    Wenn du das buchst, wird dein Gewinn erhöht (Kosten gemindert). Im Gegenzug kannst du natürlich die Entfernungspauschale ansetzen.

    Du weisst dich gar nicht, was er insgesamt beim Kfz als unternehmerischen Aufwand erfasst hat.


    Es kann ja auch sein, dass er sein privates Fahrzeug unternehmerisch nutzt und es nur einfach im Programm an der falschen Stelle erfasst hat. Letzteres halte ich sogar für sehr wahrscheinlich.


    msauer
    Gib uns doch einfach mal etwas mehr Infos zur Kfz-Nutzung, den Kfz-Kosten und den bisherigen Aufzeichnungen insoweit. Ein bisschen mehr Sachverhalt kann nie schaden. So stochert man hier nur im Trüben.
    Auch wären ein paar Screens der gewählten Eingabebereiche im Steuer-Sparbuch interessant.

  • Es kann ja auch sein, dass er sein privates Fahrzeug unternehmerisch nutzt und es nur einfach im Programm an der falschen Stelle erfasst hat. Letzteres halte ich sogar für sehr wahrscheinlich.


    Danke, Dies ist genau das was ich "abrechnen" möchte. Gibt es dafür denn noch weiter Möglichkeiten?


    Ich möchte hier pauschal einen Betrag (gefahrene km x 0,30) ansetzten.



    danke
    msauer

    • Offizieller Beitrag

    Danke, Dies ist genau das was ich "abrechnen" möchte. Gibt es dafür denn noch weiter Möglichkeiten?

    Dafür müsste ich erst einmal wissen, in welcher Eingabemaske Du Deine Versuche tätigst. Deshalb hatte ich ja um Screens der betroffenen Eingabereiche gebeten.

  • Es kann ja auch sein, dass er sein privates Fahrzeug unternehmerisch nutzt und es nur einfach im Programm an der falschen Stelle erfasst hat. Letzteres halte ich sogar für sehr wahrscheinlich.


    Er schreibt:
    Wenn ich bei den Betriebsaugaben (sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Einahmenüberschussrechnung) einen Betrag bei "Fahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebstätte...) eintrage, vermindern sich meine Ausgaben und somit auch die berechnete Erstattung.


    Du hast recht, ohne Glaskugel geht da nix.
    MfG Günter


    Ich glaube mittlerweile auch, dass er hier nichts verbuchen will......(hatte zu komplizoert gedacht :(
    4678 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (abziehbarer Anteil)
    4679 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (nicht abziehbarer Anteil)
    4680 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Haben)