Wenn ich bei den Betriebsaugaben (sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Einahmenüberschussrechnung) einen Betrag bei "Fahrzeugkosten für Wege zwischen Wohnung und Betriebstätte...) eintrage, vermindern sich meine Ausgaben und somit auch die berechnete Erstattung.
Beispiel:
- Ohne Fahrzeugkosten: Betriebsaugaben gesamt €5000
- mit Fahrzeugkosten €1000: Betriebsausgaben gesamt €4000
Aus meiner Sicht sollen die Ausgaben um € 1000 auf € 6000 steigen!?